
| Signatur | StAZH MM 3.22 RRB 1908/2153 |
| Titel | Bau- und Niveaulinien. |
| Datum | 12.11.1908 |
| P. | 778 |
[p. 778] A. Mit Eingabe vom 23. Oktober 1908 übermittelt das Bauwesen 1 der Stadt Zürich die Bau- und Niveaulinien der Flühgasse zwischen Südstraße und Bleulerstraße, sowie der Südstraße von der Flühgasse bis zur Gebietsgrenze der schweizerischen Anstalt für Epileptische zur Genehmigung.
B. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluß des Großen Stadtrates vom 22. August 1908, die Ausschreibung im Tagblatt der Stadt Zürich und im kantonalen Amtsblatt Nr. 78 vom 29. September 1908.
C. Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 17. Oktober 1908 sind gegen die Vorlage keine Rekurse mehr pendent.
Die Baudirektion berichtet:
1. Die Baulinien der Flühgasse haben einen gegenseitigen Abstand von 16 m. An der Südstraße sind dieselben gegenüber den mit Regierungsratsbeschluß vom 31. März 1894 genehmigten Baulinien der untern Straßenstrecke um zirka 2 m südwärts verschoben, im übrigen aber der bestehenden Straße möglichst angepaßt.
Die Niveaulinie steigt auf die ganze Länge von 132,02 m von der Südstraße bis zur Bleulerstraße 0,02%.
2. Für die Verlängerung der durch Regierungsratsbeschluß vom 19. Januar 1894 genehmigten Baulinien der Südstraße über die Flühgasse hinaus ist ein Baulinienabstand von 15 m vorgesehen. In der Ausschreibung war derselbe irrtümlich mit 16 m angegeben, welcher Fehler aber kaum von Belang ist.
Die Niveaulinie steigt von der Flühgasse nach einer 26 m langen Ausrundung auf weitere 30,5 m 3,2%.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Bau- und Niveaulinien der Flühgasse zwischen Südstraße und Bleulerstraße, sowie der Südstraße von der Flühgasse bis zum Areal der schweizerischen Anstalt für Epileptische werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines genehmigten Exemplares der Vorlage und an die Baudirektion.