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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.23 RRB 1909/1387
TitelStraßen.
Datum20.07.1909
P.535–536

[p. 535] A. Mit Eingabe vom 17. Juni 1908 ersucht der Stadtrat Zürich unter Beilage der zugehörigen Pläne und Voranschläge um Zusicherung eines Staatsbeitrages an den Ausbau der Kalkbreitestraße von der Birmensdorferstraße bis zur Zurlindenstraße und der Sihlfeldstraße von der Zurlindenstraße bis zur Badenerstraße.

B. Der Eingabe und der Vorlage ist folgendes zu entnehmen:

Der Ausbau erfolgt auf Grund der durch die Regierungsratsbeschlüsse vom 30. Januar 1890 und 5. Dezember 1895 genehmigten Bau- und Niveaulinien der Kalkbreitestraße und der Sihlfeldstraße.

Der Baulinienabstand beträgt von der Birmensdorferstraße bis zur Zurlindenstraße 18 m, zwischen der Zurlindenstraße und der Zentralstraße 17 m und von der Zentralstraße bis zur Badenerstraße wieder 18 m.

Die Kalkbreitestraße erhält 7,5 m Fahrbahn, zwei Trottoire von je 2,25 m und zwei Vorgärten von je 3 m Breite.

Die Sihlfeldstraße wird bis an die Baulinien ausgebaut und erhält eine 11 m breite Fahrbahn. Das westliche Trottoir wird 3 m breit, das östliche 4 m, mit Ausnahme der Strecke mit bloß 17 m Baulinienabstand, auf welcher beide Trottoire 3 m breit sind.

Der Große Stadtrat hat für die Ausführung der Straßen folgende Kredite erteilt: [p. 536]

a) Für die Sihlfeldstraße, am 24. November 1906.

Ausgaben:

Grunderwerb Fr. 151,000

Bau 75,000 Fr. 226,000
Einnahmen:

Mehrwert- und Trottoirbeiträge und Erlös aus Landverkauf 58,000 Fr. 168,000

b) für die Kalkbreitestraße:

1. Strecke Zurlindenstraße-Amtlerstraße, am 24. November 1906.

Ausgaben:

Grunderwerb Fr 42,000

Bau 37,000 Fr. 79,000
Einnahmen:

Mehrwert-, Dolen- und Trottoirbeiträge und Erlös für Landverkauf 29,000 50,000

2. Strecke Ämtlerstraße-Birmensdorferstraße, am 9. November 1907.

Ausgaben:

Grunderwerb Fr. 184,000

Bau 55,000 Fr. 239,000
Einnahmen:

Mehrwert-, Dolen- und Trottoirbeiträge und Erlös aus Landverkauf 52,000 187,000

Total Fr. 405,000

In der Sihlfeldstraße ist die Kanalisation schon früher auf Rechnung eines besonderen Titels gebaut worden. Dagegen ist sie in der Kalkbreitestraße noch zu erstellen und in obigen Voranschlagssummen mit rund Fr. 32,000 Ausgaben und Fr. 3300 Einnahmen enthalten.

Der Stadtrat ersucht um vorläufige Zusicherung eines Staatsbeitrages und Berücksichtigung desselben im Voranschlag des Staates, in der Meinung, daß die Höhe des Beitrages an Hand der nach der Bauvollendung einzureichenden Abrechnung zu bestimmen wäre.

Zur Begründung dieses Gesuches wird angeführt, der Straßenzug verbinde den obern Teil des Quartieres Wiedikon mit dem untern Teil des Quartieres Außersihl, diene dem Verkehr von den Quartieren Enge und Wiedikon nach dem Hard und dem Quartiere Wipkingen und namentlich als Zufahrt zum Güterbahnhof. Der Straßenzug verbinde also wichtige Quartiere miteinander und diene im weitern dem Verkehr zwischen dem Sihltal und dem linken Seeufer mit dem Limmattal nach Altstetten und Höngg.

Den Voraussetzungen von § 58 des Straßengesetzes werde somit Genüge geleistet.

Die Baudirektion berichtet:

1. Der südlich von der Badenerstraße liegende Teil der Sihlfeldstraße hat zurzeit mehr lokale Bedeutung als Verbindung des Quartieres Wiedikon mit dem Güterbahnhof, der Hardstraßenüberführung und der Wipkingerbrücke.

Als Verbindung zwischen dem Limmattal einerseits und dem linken Seeufer und dem Sihltal anderseits kann sie erst einige Bedeutung erlangen durch Erstellung von mit der Zurlindenstraße und der Manessestraße korrespondierenden Anschlüssen und zwar mehr für das Sihltal als für das linke Seeufer.

2. Erheblich weniger Bedeutung kann der Kalkbreitestraße zuerkannt werden. Sie dient fast nur dem zwischen der Friesenbergstraße und der Birmensdorferstraße gelegenen Gebiet. Immerhin wäre es kaum gerechtfertigt, den Anspruch auf einen Beitrag ganz zurückzuweisen, um so weniger, als der Staat durch den Ausbau der Bremgartner- und der Zurlindenstraße, auf die der in Frage kommende Verkehr mit etwelchem Umweg verwiesen werden könnte, nicht in Anspruch genommen worden ist.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Stadt Zürich wird, vorbehältlich der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat, an die Kosten des Ausbaues der Sihlfeldstraße von der Badenerstraße bis zur Zurlindenstraße und der Kalkbreitestraße von der Zurlindenstraße bis zur Birmensdorferstraße auf Grund von § 58 des Straßengesetzes ein Staatsbeitrag zugesichert, dessen Höhe nach Eingang der Abrechnung festgesetzt wird.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich und an die Baudirektion.