Signatur | StAZH MM 3.23 RRB 1909/1626 |
Titel | Zürich-Örlikon-Seebach, Fahrplan. |
Datum | 02.09.1909 |
P. | 626 |
[p. 626] Durch Zuschrift vom 18. August 1909 übermittelte die Betriebsdirektion der elektrischen Straßenbahn Zürich-Örlikon-Seebach zur Genehmigung den Entwurf ihres Winterfahrplanes 1909/10 für die Strecken Zürich-Örlikon-Seebach-Glattbrugg und Örlikon-Schwamendingen, gültig für die Zeit vom 1. Oktober 1909 bis 30. April 1910.
Innerhalb der den betreffenden Gemeindebehörden bis 31. August zur Vernehmlassung über den Entwurf angesetzten Frist stellte der Gemeinderat Seebach das Begehren, daß um 11 Uhr abends noch eine Spätfahrt Metzgerhalle Örlikon-a. Post Seebach ausgeführt werden möchte. Die Direktion des Unternehmens hat, obschon ein Bedürfnis hierfür nicht vorhanden sei, die Erfüllung dieses Wunsches bei Aufstellung des definitiven Fahrplanes zugesichert für den Fall, daß der Gesellschaft keine allzu großen finanziellen Nachteile erwachsen.
Nach Einsicht eines Antrages der Volkswirtschaftsdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Winterfahrplan 1909/10 der Straßenbahn Zürich-Örlikon-Seebach wird genehmigt unter der Bedingung, daß gemäß einem Begehren des Gemeinderates Seebach und im Sinne der von der Direktion erteilten Zusicherung abends noch eine Spätfahrt von Örlikon nach Seebach ausgeführt werde.
II. Mitteilung an die Bahndirektion in Örlikon, an die Volkswirtschaftsdirektion und mit folgendem Schreiben an das schweizerische Eisenbahndepartement:
Wir beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß wir den von der Straßenbahn Zürich-Örlikon-Seebach vorgelegten Entwurf ihres Winterfahrplanes 1909/10 heute genehmigt haben mit der Bedingung, daß gemäß einem Begehren des Gemeinderates Seebach und im Sinne der von der Bahndirektion erteilten Zusicherung, zirka 11 Uhr abends noch eine Spätfahrt Metzgerhalle Örlikon-a. Post Seebach ausgeführt werde.