Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.23 RRB 1909/1701
TitelQuartierplan.
Datum15.09.1909
P.651–652

[p. 651] A. Mit Eingabe vom 11. August 1909 legt der Stadtrat Zürich den Quartierplan Nr. 228 für den Ausbau der privaten Neugasse zwischen Langstraße und Röntgenstraße und der privaten Zementgasse zwischen Neugasse und Röntgenstraße zur Genehmigung vor.

B. Die Festsetzung der Vorlage erfolgte durch Stadtratsbeschluß vom 16. Dezember 1908 und die Ausschreibung im Tagblatt und im kantonalen Amtsblatt Nr. 2 vom 5. Januar 1909.

C. Nach der Eingabe des Stadtrates wurden die eingegangenen Rekurse von Bachofen’s Erben und Geschwister Schüepp vom Bezirksrat am 1. Juli abgewiesen und die Beschwerde von Johann Diethelm, Gebrüder Baur, Witwe Vetterli, J. S. Lorenz und Frau Sprenger-Honegger, gestützt auf die Erklärung der Rekurrenten vom 19. Januar 1909, als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 29. Juli 1909 sind daselbst keine Rekurse mehr pendent.

Die Baudirektion berichtet:

Die Baulinien der Neugasse sind durch die Regierungsbeschlüsse vom 20. Juli 1878, 23. Dezember 1897 und 31. Dezember 1898 genehmigt worden, die Niveaulinie durch Beschluß vom 23. Dezember 1897.

Erstere bleiben unverändert; dagegen weicht das neue Längenprofil etwas, jedoch unerheblich, von der genehmigten Niveaulinie ab.

1. Der Baulinienabstand beträgt von der Röntgenstraße bis zur Gasometerstraße 16,5 m, zwischen der Gasometerstraße und der Zementgasse 14 m und von der letztern bis zur Langstraße 15 m. Die Straße erhält eine 7 m breite Fahrbahn und zwei je 2,5 m breite Trottoire. Auf der Nordseite ergeben sich Vorgartenbreiten von 3 m auf der untern, 2 m auf der mittleren und 3 m auf der obern Strecke, während auf der Südseite nur auf der untern Strecke zwischen Röntgenstraße und Gasometerstraße ein 1,5 m breiter Vorgarten übrig bleibt.

Die Straße steigt von der Röntgenstraße bis zur Gasometerstraße auf 66,5 m 2,1‰, von dieser bis zur Zementgasse auf 68,55 m 4,1‰ und von der Zementgasse bis zur Langstraße auf 33,3 m 1,5‰ und auf 42,19 m 9,24‰, während nach der genehmigten Niveaulinie die Steigung auf der Strecke von der Gasometerstraße bis zur Langstraße eine gleichmäßige (5‰) war.

2. Die Zementgasse erhält, den auf beiden Seiten stehenden Häuserfluchten entsprechend, 11 m Baulinienabstand, einen westlichen Vorgarten von 4 m, eine Fahrbahn von 5 m und ein östliches Trottoir von 2 m Breite.

Die Niveaulinie fällt von der Röntgenstraße gegen die Neugasse 4, 86‰, mußte aber der bestehenden Eingänge wegen zirka 0,16 m unter die geradlinige Verbindung der Niveaus dieser beiden Anschlußstraßen gelegt und an beiden Enden durch kurze Gefällsübergänge mit denselben verbunden werden.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der vom Stadtrat vorgelegte Quartierplan Nr. 228 für den Ausbau der Neugasse von der Langstraße bis zur Röntgenstraße und der Zementgasse von der Röntgenstraße bis zur Neugasse wird genehmigt. [p. 652]

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines Exemplares der genehmigten Vorlage und an die Baudirektion.