Signatur | StAZH MM 3.24 RRB 1910/0344 |
Titel | Straßenwesen (Straßenaufreißer). |
Datum | 24.02.1910 |
P. | 128 |
[p. 128] Die Baudirektion berichtet:
Die Anschaffung einer dritten Straßenwalze macht auch den Ankauf eines dritten Aufreißapparates erforderlich.
Die beiden Apparate, welche der Staat bereits besitzt und welche sich durchaus bewährt haben, wurden von der Firma Straßenwalzenbetrieb vormals H. Reifenrath in Niederlahnstein bezogen und zwar der erste für Fr. 3500 und der zweite (wegen der inzwischen eingetretenen Erhöhung des Zolles) für Fr. 3700 franko verzollt Bahnhof Zürich.
Auf Anfrage offeriert die genannte Firma mit Schreiben vom 8. Februar 1910 einen gleichen Apparat wieder für Fr. 3700, hat dann aber den Preis auf ein Schreiben des Kantonsingenieurs hin mit Schreiben vom 17. Februar 1910 auf Fr. 3600 reduziert.
Der Preis ist im Verhältnis zum Wert des Apparates entschieden zu hoch. Der Apparat ist aber auch in der Schweiz patentamtlich geschützt, darf also nicht nachgemacht werden. Auch empfiehlt sich die Anschaffung eines Apparates von anderer Konstruktion nicht.
Der Budgetkredit für Bauwerkzeuge (XI. C. l. 1) beträgt Fr. 25,000. Die Walze kostet Fr. 18,250, der Wohnwagen Fr. 3000, so daß noch Fr. 3750 verbleiben, welcher Betrag durch den Aufreißapparat nicht ganz aufgebraucht wird. Es sind aber noch einige andere Zubehörden erforderlich, so daß der Gesamtkredit wahrscheinlich etwas überschritten wird, immerhin nicht um so viel, daß ein Nachtragskredit erforderlich wird.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird ermächtigt, bei der Firma Straßenwalzenbetrieb vormals H. Reifenrath in Niederlahnstein einen dritten Straßenaufreißapparat zu bestellen.
II. Mitteilung an die Baudirektion zum Vollzug.