Signatur | StAZH MM 3.24 RRB 1910/0627 |
Titel | Jahresbericht des Kirchenrates 1908. |
Datum | 16.04.1910 |
P. | 225 |
[p. 225]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat macht die Mitteilung, daß er in seiner Sitzung vom 11. April 1910 betreffend den Jahresbericht des Kirchenrates für das Jahr 1908 und die Protokolle der Kirchensynode beschlossen habe was folgt:
I. Der Jahresbericht des Kirchenrates für das Jahr 1908 und die Protokolle der Kirchensynode werden genehmigt.
II. Von dem Wunsche der Kirchensynode, es möge der Kirchenrat dahin wirken, daß außerkantonale und besonders im Konkordatsgebiet und in der Diaspora geleistete Dienste zürcherischen Pfarrern sowohl bei der Festsetzung der Besoldung als auch für die Pensionierung ganz, oder doch in weitgehenderem Maße als bisher, angerechnet werden, wird Vormerk genommen.
III. Mitteilung an den Regierungsrat für sich und zu Handen des Kirchenrates.
Dieser Beschluß wird der Direktion des Innern und dem Kirchenrat zu Akten übermacht.