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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.25 RRB 1911/0001
TitelLandrechtsentlassung.
Datum05.01.1911
P.3

[p. 3] A. Mit Eingabe vom 21. November 1910 stellt Philipp Heinrich (genannt Heinz) Jelmoli, von Zürich, Fähnrich beim 5. Kgl. Bayerischen Chevauxlegers-Regiment in Saargemünd, Lothringen, zurzeit in der Kriegsschule in München sich auf haltend, geboren am 18. September 1888. das Gesuch um Entlassung aus dem zürcherischen Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht und dem Schweizerbürgerrecht. Nach einer durch das Kgl. Landgericht München I beglaubigten Erklärung des Kgl. Notariats München X ist der Genannte durch Naturalisationsurkunde des Großherzogl. Badischen Landeskommissärs für den Kreis Mannheim, datiert 13. September 1909, in den badischen Staatsverband aufgenommen worden.

B. Im vorliegenden Falle sind die in Art. 7 des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung des Schweizerbürgerrechts und den Verzicht auf dasselbe vom 25. Juni 1903 genannten Bedingungen als erfüllt zu betrachten. Einsprachen gegen die Entlassung sind nicht erfolgt und es beantragen sowohl der Stadtrat als der Bezirksrat Zürich, dem vorliegenden Gesuche zu entsprechen. Auch seitens der Militärdirektion werden gegen die Entlassung keine Einwendungen erhoben.

Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Johann Philipp Heinrich Jelmoli, von Zürich, wohnhaft in Saargemünd, Lothringen, zurzeit zur Kriegsschule in München abkommandiert, geboren am 18. September 1888, wird die Entlassung aus dem zürcherischen Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht und dem Schweizerbürgerrecht erteilt.

II. Mitteilung an: a) Heinz Jelmoli, Fähnrich an der Kriegsschule in München, unter Bezug einer Staatsgebühr von Fr. 20, sowie der Ausfertigungs- und Stempelgebühren; b) den Stadtrat Zürich; c) den Bezirksrat Zürich; d) die Direktion des Innern.