Signatur | StAZH MM 3.25 RRB 1911/0562 |
Titel | Staatsinventar. |
Datum | 23.03.1911 |
P. | 205–206 |
[p. 205] Hei Ausführung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 481 vom 10. März 1911 betreffend Schätzung von Liegenschaften des Staates hat sich herausgestellt, daß einige Berichtigungen vorgenommen werden müssen.
1. Nr. 20. Tierspital. Es ergibt sich, daß die Assekuranzsumme infolge vorgenommener Bauten (Anatomiegebäude) um Fr. 56,200 höher geschätzt worden ist (laut Mutationstabelle der Brandassekuranzkanzlei), während ein alter Schopfanbau, bisher Fr. 100 assekuriert, abgetragen wurde.
Es verteilt sich somit die Schlußsumme von Fr. 379,000 auf die Gebäude mit Fr. 230,100 und auf das Land mit Fr. 148,900. [p. 206]
2. Nr. 24. Technikum. Zum gesamten Technikumsareal ist auch die Liegenschaft Rüsch, angekauft 1910 für Fr. 76,000, gerechnet worden. Der Kaufpreis ist aber nicht aus dem zentralisierten Staatsgut, sondern aus dem Spezial-Neubautenkonto bezahlt worden und es gehört diese Liegenschaft daher bis auf weiteres in die Spezial-Neubautenrechnung, ist also getrennt zu behandeln. Der Wertansatz wird aber nicht wohl anders als zu dem Kaufpreise von Fr. 76,000 angenommen werden können, da sonst gleich ein Teil dieses Preises abgeschrieben werden müßte; denn die Schätzungskommission hat die Bewertung zu bloß Fr. 20 per m2 angenommen, während Fr. 33 - 34 per m2 zu rechnen wären, was also einen Ausfall von etwa Fr. 15,000 bedeuten würde.
Für das übrige (dem zentralisierten Staatsgut zustehende) Areal ist der bereits beschlossene Preis resp. Inventarwert als richtig zu belassen.
Die Totalschätzung beträgt rund Fr. 2,000,000. Hievon ziehen sich in erster Linie ab die Liegenschaft Rüsch mit
Fr. | 76,000 | |
der Rest verteilt sich auf Gebäude mit | “ | 1,706,000 |
Land mit | “ | 218,000 |
Wie oben | Fr. | 2.000.000 |
3. Nr. 29. Obmannamt. Es ist noch ein Schopf (bei der Staatskellerei), assekuriert für Fr. 1100, hinzugekommen, sodaß sich die Schlußzahlen ändern
für Gebäude | Fr. | 834.300 |
für Land | “ | 165,700 |
Fr. | 1,000,000 |
4. Nr. 42. Universitäts-Bauplatz. Zu diesem Areal ist u. a. gerechnet worden Kat.-Nr. 998, nämlich 2603,43 m2 Land an der Rämistraße (zwischen Augenklinik und Physikgebäude), im Staatsinventar bisher zu Fr. 78,102.90 gewertet. Dieses Grundstück gehört dem zentralisierten Staatsgut (entbehrliche Liegenschaften) und muß also diesem Titel vom Spezial-Neubautenkonto vergütet werden.
Nun hat die Schätzungskommission das genannte Grundstück zu Fr. 80 per m2 gerechnet, was einem Übernahmepreis von Fr. 208,300 gleichkäme. Da aber die vorhandenen und noch hinzukommenden Hochschul-Kredite es nicht erlauben, einen solchen Preis zu bezahlen, so wird der in dem beleuchtenden Bericht zur Volksabstimmung vom 2. April 1911 (Ziffer 1), Seite 6, angenommene Vergütungspreis im Betrage von Fr. 78,000 als maßgebend zu bezeichnen und definitiv in diesem Sinne zu beschließen sein.
Das übrige bisher pro memoria im Spezialneubautenkonto nachgeführte Bauplatzareal wäre in die Rechnung über das zentralisierte Staatsgut zu übertragen, mit dem Wertansatz von Fr. 728,000.
Der Regierungsrat,
nach Einsicht eines Antrages der Finanzdirektion,
beschließt:
I. Der Regierungsratsbeschluß Nr. 481 vom 10. März 1911 wird wie folgt abgeändert:
Nr. 20. Tierspital Zürich. | ||
Gebäude | Fr. | 230,100 |
Land | “ | 148,900 |
Fr. | 379,000 |
Nr. 24. Technikum. Die Liegenschaft Rüsch wird ausgeschieden und verbleibt bis auf weiteres in der Spezial-Neubautenrechnung mit Fr. 76,000. Die Restschätzung verteilt sich auf
Gebäude | Fr. | 1,706,000 |
Land | “ | 218,000 |
Fr. | 1,924,000 | |
Nr. 29. Obmannamt. | ||
Gebäude | Fr. | 834,300 |
Land | “ | 165,700 |
Fr. | 1,000,000 |
Nr. 42. Universitäts-Bauplatz, a) Das Grundstück Kat.-Nr. 998 an der Rämistraße wird gewertet zu Fr. 78,000 und ist dem zentralisierten Staatsgut aus dem Spezial-Neubautenkonto zu diesem Preis zu vergüten, Wert 1. Mai 1911;
b) das übrige, bis jetzt in der Spezial-Neubautenrechnung figurierende Bauplatzareal ist der Rechnung über das zentralisierte Staatsgut einzuverleiben mit einem Wertansatz von Fr. 728,000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion zum Vollzug, ferner an die Direktionen des Erziehungswesens und der öffentlichen Bauten.