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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.26 RRB 1912/0243
TitelFahrpläne.
Datum05.02.1912
P.86–90

[p. 86] Nach Einsicht eines Antrages der Volkswirtschaftsdirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Es ist folgendes Schreiben an die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen zu richten:

Die Veröffentlichung Ihres Sommerfahrplanprojektes 1912 im Amtsblatt des hierseitigen Kantons hat zu folgenden Eingaben Veranlassung gegeben.

Zürich-Winterthur.

Eine Versammlung der interessierten Einwohnerschaft, die in Örlikon tagte, stellt neuerdings das auch vom Gemeinderate Örlikon befürwortete Gesuch, Zug 2528 (Winterthur ab 8«‘) möchte in Örlikon anhalten. Es sei dies ein altes Postulat, an dem unbedingt festgehalten werden müsse. Es werde von der Bevölkerung nicht verstanden, daß dieser Zug in Effretikon und Wallisellen anhalte, dagegen das weit wichtigere Örlikon [p. 87] durchfahre. Mit der Bedienung der Station Örlikon wäre nicht nur den Interessen Örlikons gedient, sondern es würden endlich auch die von anderer Seite schon längst angestrebten Anschlüsse an die Züge 2230 nach Wettingen und 4387 nach Kloten-Bassersdorf hergestellt.

Der Regierungsrat erachtet dieses Begehren als gerechtfertigt und empfiehlt dasselbe neuerdings zur Berücksichtigung.

Der Verschönerungs- und Verkehrsverein Wallisellen, unterstützt vom Gemeinderat daselbst, stellt unter anderen folgende Begehren:

1. Die geplante Früherlegung des Zuges 2581 um 5 Minuten (Zürich ab 6:06 abends) müsse beanstandet werden, weil dadurch den vielen Angestellten und Arbeitern von Wallisellen, die in den Geschäften von Zürich und Örlikon betätigt seien, unmöglich gemacht werde, diesen Zug überhaupt noch zu benutzen. Diese Leute wären gezwungen, nach Arbeitsschluß noch eine halbe Stunde auf Fahrgelegenheit zu warten. Diesem Übelstande könne begegnet werden dadurch, daß die Abfahrtszeit in Zürich auf 611 belassen werde.

2. Zug 27 (Zürich ab 830 nachmittags) sollte auch in Wallisellen anhalten. Von 742 an (Zug 2697) bestehe keine Verbindung mehr von Wallisellen nach Räterschen-St. Gallen und Felben-Romanshorn. Sodann würde ein günstiger Anschluß hergestellt mit Zug 2366 vom Glattal her, Wallisellen an 8:12, der jeweilen von vielen nach Winterthur und weiter bestimmten Passagieren frequentiert sei. - Siehe auch das nachstehende Begehren des Stadtrates Winterthur.

3. Zug 2376 (Wallisellen ab 730) möchte zirka 10 bis 15 Minuten früher verkehren. Dieser Zug weise fast regelmäßig Verspätung auf. Die Ankunft desselben in Zürich sei schon so verspätet, daß den vielen Angestellten von Wallisellen und auch andern Gemeinden, die um 8 Uhr die Arbeit beginnen müssen, die Gelegenheit benommen sei, rechtzeitig in den Geschäften zu erscheinen. Auf den frühern Zug können diese Leute unmöglich verwiesen werden, da sie gezwungen wären, fast 1 1/3 Stunden unnütz in Zürich zuzubringen.

Der Regierungsrat empfiehlt das erste Begehren zur Berücksichtigung, das zweite und dritte zur Prüfung.

Wie der Verkehrsverein Wallisellen in seinem Begehren zu Ziffer 3, so macht auch der Stadtrat Winterthur in besonderer Eingabe auf die mangelhafte Abendverbindung vom Glatttal und dem Zürcher Oberland mit dem östlichen Teil des Kantons Zürich aufmerksam. Die nach Winterthur und weiter bestimmten Passagiere des Zuges 2366 (Wallisellen an 812) müssen zurzeit Dis 952, also 1 Stunde und 40 Minuten in Wallisellen auf Weiterbeförderung warten. Es sollte deshalb ein günstiger Anschluß geschaffen werden. Es werde zugegeben, daß es nicht wohl angehe, dem Zug 27 (830 ab Zürich) durch einen Halt in Wallisellen noch mehr den Charakter eines Schnellzuges zu nehmen, als dies schon durch den Halt in Effretikon geschehen sei. Vielleicht ließe es sich aber rechtfertigen, diesen Halt in Effretikon zu unterdrücken und dann dafür einen Personenzug einzuschalten, welcher zirka 8 Uhr abends ab Zürich nach Winterthur abgehen und die beiden Anschlüsse der Linien Rapperswil-Uster-Wallisellen und Hinwil-Effretikon in Wallisellen beziehungsweise in Effretikon aufnehmen würde.

Der Regierungsrat empfiehlt dieses Begehren zur Prüfung.

Das alte Postulat: «Anhalten des Zuges 26 in Wallisellen wenigstens zum Aussteigen» wird wiederum von der Delegiertenversammlung der Glattalgemeinden und der Linie Effretikon-Hinwil gestellt. Der immer reger werdende Verkehr der Industriellen, Gewerbe- und Handeltreibenden des Zürcher Oberlandes und des Glattales mit St. Gallen verlange nicht nur via Rapperswil, sondern auch in Wallisellen günstigere Anschlußverhältnisse. Es sei unstichhaltig, wenn erklärt werde, Zug 26 sei ein internationaler Schnellzug und es dürfe ihm deshalb der Charakter eines solchen durch einen weitern Halt in Wallisellen, wenn auch nur zum Aussteigen, nicht genommen werden, wenn man bedenke, daß dieser Zug von St. Margarethen bis St. Gallen gegenwärtig alle Stationen bediene und ihm in Winterthur der Bummelzug von Romanshorn her angehängt werde. Es werde bestimmt der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das Postulat wenigstens für den Winterfahrplan 1912/13 endlich einmal Berücksichtigung finden werde.

Der Regierungsrat empfiehlt die erneute Prüfung dieses Begehrens.

Die Kaufmännische Gesellschaft Winterthur bemerkt, es werde als Übelstand empfunden, daß von 606 bis 708 abends kein Zug von Zürich nach Winterthur abgehe, während unmittelbar vorher zwei Züge verkehren (553 und 600) und der 708 Zug seinerseits auf kurze Distanz von dem 725 Zug gefolgt werde. Der Wunsch gehe dahin, es möchte entweder die Abfahrtszeit des 606 Zuges auf 630 verlegt oder dann der 708 Zug entsprechend früher gelegt werden. Diese letztere Möglichkeit scheine leicht durchführbar, weil dieser Zug (2385) nur ein Lokalzug sei und in Winterthur keine Anschlüsse vermittle.

Dieses Begehren wird, vom Regierungsrat zur Prüfung empfohlen.

Die Waffenplatzverwaltung Kloten-Bülach, unterstützt von den Gemeinderäten Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf, postuliert unter anderem folgendes:

Zug 4372 (Zürich an 620 vormittags) sollte nicht nur an Werktagen, sondern auch Sonntags verkehren. Reisende ab diesen Stationen, die an Sonntagen in Zürich die Züge 12 nach Genf, 60 nach Bern und 140 nach Basel benützen wollen, seien zurzeit gezwungen, nach Glattbrugg oder Dietlikon zu gehen. Eventuell möchte ein Zug eingeschaltet werden zum Anschluß in Zürich an die 7 Uhr Zugsgruppe, damit auch für die nach der Westschweiz beurlaubten Truppen bessere Fahrgelegenheit und die Möglichkeit der Hin- und Rückreise am gleichen Tage geschaffen würden.

Der Regierungsrat empfiehlt das Begehren zur Prüfung.

Zürich-Bülach-Schaffhausen.

Zwei alte Postulate werden vom Bezirksgewerbeverein Bülach und von Abonnenten der Linie Bülach-Zürich wiederholt. Es betrifft die Früherlegung der Züge 2164 und 2168 mit Ankunft in Zürich zirka 650 beziehungsweise 750 vormittags. Zur Begründung wird auf das in den zahlreichen frühern Eingaben Gesagte verwiesen und neuerdings bemerkt, daß die gegenwärtigen Verhältnisse in der Zugsverbindung speziell für die zahlreichen Abonnenten, als Schülern, Zöglingen, Arbeitern, Beamten und Angestellten, unhaltbar geworden seien. Die betriebstechnischen Hindernisse, die der Erfüllung der Begehren entgegenstehen sollen, müssen in irgend einer Weise einmal behoben werden. Der Fahrplan müsse endlich den Verkehrsverhältnissen angepaßt und die Zugsverbindungen so gelegt werden, wie sie die Bedürfnisse tatsächlich bedingen, das ist eine Ankunft in Zürich kurz vor 7 Uhr zum Anschluß an die 7 Uhr Zugsgruppe im Interesse der Geschäftsleute und derjenigen Gruppe von Abonnenten, deren Arbeit um 7 Uhr beginne und eine Ankunft in Zürich um 8 Uhr für die Abonnenten, deren Arbeitsbeginn auf 8 Uhr angesetzt sei.

Wie vor einem Jahre empfiehlt der Regierungsrat neuerdings die Berücksichtigung dieser Gesuche.

Der Bezirksgewerbeverein Bülach wünscht Zug 2686 von Winterthur, in Örlikon an 1114, möchte an Zug 175, Örlikon ab 1109, Anschluß erhalten. Diese Verbindung liege sehr im Interesse des Verkehrs mit dem Bezirkshauptort Bülach.

Ebenso möchte Zug 175, Bülach ab 1133, Influenz erhalten mit Zug 156 von Winterthur, Bülach an 1142.

Der Regierungsrat empfiehlt diese Begehren zur Prüfung.

Das Statthalteramt, die Bezirksgerichtskanzlei und der Bezirksgewerbeverein Bülach postulieren unter anderem:

Anschluß von Zug 2170 in Örlikon an den neuen Zug 2377.

Es werde gerne zugegeben, daß die Verbindung von Bülach mit Zürich eine gute sei; immerhin sollte der Anschluß von Zug 2170 an den neuen Zug 2377 hergestellt werden; sonst wäre keine Verbindung vorhanden bis abends 354, wo aber wiederum kein direkter Anschluß existiere.

Der Regierungsrat empfiehlt dieses Begehren zur Prüfung.

Die Gemeinderäte Rafz, Buchberg, Rüdlingen, Balterswil und Berwangen bedauern die mangelhafte Mittagsverbindung in der Richtung Bülach-Zürich an Sonntagen. Während an Wochentagen Werktagszug 4178 (Rafz ab 130, Eglisau an 150) an Zug 184 (Eglisau ab 159) eine sehr günstige Verbindung vermittle, fehle letztere an Sonntagen, so daß von 1138 bis 438, also während 5 Stunden keine Fahrgelegenheit nach Zürich geboten sei. Es werde deshalb gewünscht, daß Zug 4178 auch an Sonn- [p. 88] tagen verkehre, oder aber Sonntagszug 2178 (Schaffhausen ab 145, Eglisau an 234) entsprechend früher gelegt werde.

Das Begehren wird zur Prüfung empfohlen.

Örlikon-Wettingen.

In einer mit 57 Unterschriften versehenen Eingabe wird von Behörden und Gewerbetreibenden des Furttales, sowie von der Verwaltung der kantonalen Strafanstalt Regensdorf neuerdings eine Verbesserung der Zugsverbindungen angestrebt und unter anderem gewünscht:

1. Den Güterzügen 4214 und 4215, die schon längere Zeit regelmäßig verkehren, möchte ein Personenwagen beigegeben werden. Es würde dies die Bahnverwaltung in finanzieller Beziehung in keiner Weise belasten, dem Publikum aber etwelche Verkehrsbegünstigung bringen.

2. Zug 4387 (Zürich ab 855 nachmittags) sollte nicht vor Ankunft der Schnellzüge von Romanshorn, St. Gallen und Schaffhausen (Zürich an 855, 904 und 910) in Zürich abrollen und deshalb etwa 15 Minuten später gelegt werden. In diesem Fall wäre dann auch Zug 2230 ab Örlikon entsprechend später zu legen. Eventuell wenn die Späterlegung des Zuges 4387 nicht möglich wäre, so sollte Zug 2230 erst im Anschluß von Zug 2525 (Zürich ab 917, Örlikon an 946) verkehren. - Siehe Begehren von Örlikon bei der Linie Zürich-Winterthur, worin die Herstellung dieser Anschlüsse durch Anhalten des Schnellzuges 2528 in Örlikon verlangt wird.

Der Regierungsrat empfiehlt das erste Begehren zur Prüfung und das zweite Begehren zur Berücksichtigung in der Meinung, daß Zug 2528 in Örlikon anhalte.

Winterthur-Bülach.

In einer in Zurzach stattgehabten Konferenz von Gemeindevertretern für Verbesserung der Zugsverbindungen auf der Rheintallinie wurde auf die mangelhafte Zugsverbindung am Abend von Basel via Koblenz nach Winterthur hingewiesen und beschlossen, es sei ohne Alterierung der bestehenden Züge bei den maßgebenden Organen der S. B. B. die Einführung eines Spätzuges mit Schnellzugscharakter ab Basel nach Winterthur via Stein-Koblenz anzubegehren, der Basel um 7 bis 730 abends so rechtzeitig verlasse, daß in Eglisau die Verbindung nach Schaffhausen (848) und in Winterthur nach St. Gallen (916) und Romanshorn (917) erreicht werde. Dieser Zug solle außer den üblichen Schnellzugsstationen auch in Weiach-Kaiserstuhl anhalten. Schon lange sei von den interessierten Kreisen als großer Nachteil empfunden worden, daß der letzte Abendzug von Basel rheinaufwärts diese Stadt schon 615 verlasse, zu einer Zeit, wo namentlich im Sommer die Geschäftswelt noch in voller Tätigkeit sei. Die Geschäftsleute, welche diese Linie benützen müssen, seien deshalb gezwungen, ihre Arbeit in Basel so vorzeitig einzustellen, daß ihnen dadurch Nachteile an Zeit und Geld erwachsen. Zudem sei dieser Abendzug ein Personenzug. der an allen Stationen anhalte, wodurch sich die Fahrzeit ungebührlich verlängere, was von solchen Reisenden, die fernere Ziele haben (Schaffhausen, Winterthur, St. Gallen) unliebsam empfunden werde.

Das Begehren wird auch vom Regierungsrat zur Berücksichtigung empfohlen.

Zürich-Uster-Rapperswil.

Die Delegiertenversammlung der Glattalgemeinden und der Linie Effretikon-Hinwil stellen das Begehren um Anschluß des Frühzuges 2341 (Rapperswil an 618) an den ersten Zug Nr. 2751 der Bodensee-Toggenburgbahn (Rapperswil ab 550). Die Verbindung mit St. Gallen, dem Toggenburg etc. vom Zürcher Oberlande her vermittelst des Frühzuges sei ein zwingendes, tatsächliches Bedürfnis und scheine auch für die Frequenz dieser Bahn, namentlich zur Sommerszeit, von größter Bedeutung zu sein. Die Bahnbeamten von Rapperswil und dem Oberlande können in dieser Hinsicht als Zeugen aufgerufen werden. Daß die Passagiere in Rapperswil bis 730, also 1 Stunde und 17 Minuten warten müssen, bis sie nach Wattwil-St. Gallen weiter reisen können, sei für die Zukunft ein unhaltbarer Zustand. Es ließe sich die Angelegenheit so erledigen, daß Zug 2751 etwa 25 Minuten später gelegt und die Fahrzeit etwas beschleunigt würde, so daß die Ankunft in St. Gallen vielleicht nicht einmal 10 Minuten später erfolgen könnte, als sie im Entwurf vorgesehen sei.

Der Regierungsrat empfiehlt dieses Begehren zur Prüfung.

Der Gemeinderat Dübendorf, unterstützt von der Delegiertenversammlung der Glattalgemeinden, stellt unter anderen folgendes Begehren:

Es sei eine Verbindung zu schaffen von Dübendorf oder weiterher an den um 7:30 vormittags von Wallisellen abgehenden Zug 2376 nach Zürich.

Das Begehren wird damit begründet, daß durch die geplante Früherlegung des Zuges 2344 um 10 Minuten die ohnehin ungünstige Lage dieses Zuges für die zahlreichen Abonnenten, deren Arbeitsbeginn in Zürich auf 8 Uhr angesetzt sei, noch verschlechtert werde. Um morgens 8 Uhr in Zürich zu sein, müsse man in Dübendorf, als der Nachbargemeinde von Zürich, nahezu 2 Stunden vorher abreisen, also gleichzeitig wie etwa in Basel oder St. Gallen und früher als in Schaffhausen oder Hinwil. Schon seit Jahren bemühe sich Dübendorf um eine bessere Verbindung mit Zürich, allein ohne Erfolg. Es werde darauf hingewiesen, daß Dübendorf mit weit über 3000 Einwohnern einen Abonnentenverkehr wie wenige Orte um Zürich habe, daß aber Leute, die sich in Dübendorf niedergelassen haben, baldmöglichst wieder fortziehen nur wegen der schlechten Zugsverbindung am Morgen. Die ansässigen heimischen Abonnenten, speziell diejenigen mit eigenem Grundbesitz, beklagen sich bitter über die unnütze Zeitverschwendung, die ihnen durch die Bahnverbindung auferlegt werde, dadurch, daß sie morgens 1 1/2 Stunden in Zürich auf den Geschäftsbeginn warten müssen. Eine vorläufig annnehmbare [recte: annehmbare] und billige Lösung wäre zum Beispiel, wenn dem vormittags zirka 650 in Dübendorf eintreffenden Güterzug von Zürich Personenwagen beigegeben würden und aus denselben in Dübendorf ein Zug nach Wallisellen mit Anschluß an Zug 2376 von Hinwil formiert würde.

Der Regierungsrat empfiehlt das Begehren zur Berücksichtigung.

Effretikon-Hinwil.

In einer mit 48 Unterschriften bedeckten, von den Gemeinderäten Wetzikon und Pfäffikon, sowie der Delegiertenversammlung der Glattalgemeinden befürworteten Eingabe wird das Gesuch gestellt um Einführung eines Arbeiterzuges von Pfäffikon bis Wetzikon, mit Abgang in Pfäffikon zirka 635 abends und in der Meinung, daß dieser Zug nur an den Wochentagen Montag bis Freitag zu kursieren hätte. Seit einiger Zeit arbeiten zahlreiche, in Wetzikon und Kempten wohnhafte Personen in der Fabrik von Gebrüder Huber in Pfäffikon. Die große Mehrzahl dieser Leute (zirka 45) benützen die Züge 642 vormittags und 710 abends. Während nun der Morgenzug diesen Arbeitern gut passe, so seien sie abends gezwungen, von 630 bis 710, also 40 Minuten, auf den Zug zu warten. Derselbe habe zudem noch fast regelmäßig Verspätung. Es könne mit Sicherheit angenommen werden, daß sich die Zahl der in Frage kommenden Arbeiter auf 80 steigern werde, sobald die Fabrikneubauten dem Betrieb übergeben sein werden. Und da die Wartesäle der Station Pfäffikon nicht so viele Passagiere aufnehmen können, so würden sich für die Bahnverwaltung Unzukömmlichkeiten ergeben.

Das Begehren wird zur Prüfung empfohlen.

Zürich-Meilen-Rapperswil.

Die Fahrplankommission des rechten Zürichseeufers stellt unter anderen folgende Postulate:

1. Wiedereinführung des Zuges 2277 mit Abgang vormittags zirka 820 ab Zürich. Die bestehenden Verhältnisse seien derart, daß an diesem Begehren mit aller Entschiedenheit festgehalten werden müsse. Die Jahr um Jahr steigenden Frequenzziffern der rechtsufrigen Zürichseebahn beweisen deutlich, in welchem Maße sich die Gemeinden entwickeln. Ein großer Teil der Bevölkerung sei durch ihre Erwerbsverhältnisse auf die naheliegende Hauptstadt und auf die Fahrgelegenheiten nach und von derselben direkt angewiesen. Schon in den frühern Eingaben sei betont worden, daß in der Zeit von morgens 712 bis mittags 1155 das rechte Seeufer nur ein einziges Mal, um 927, von Zürich mit der Bahn erreicht werden könne, über diesen krassen Übelstand herrsche überall eine tiefe Mißstimmung in der Bevölkerung, die diese absolut unzulänglichen Vormittagsverbindungen nun einmal in ein richtiges Verhältnis gebracht wissen möchte. Wenn das rechte Seeufer vor drei Jahren aus Sparsamkeitsrücksichten zum Verzicht auf diesen Zug gezwungen worden sei. so dürfe heute, nachdem sich die finanziellen Verhältnisse der Bundesbahnen wesentlich gebessert und der Verkehr am rechten Ufer sich noch gesteigert habe, wohl verlangt werden, daß dieser Gegend die Führung des mehrerwähnten Morgenzuges mit 1. Mai 1912 wieder zugestanden werde.

2. Zug 2272 sollte ab Rapperswil etwa fünf Minuten früher abrollen, damit der auch letztes Jahr bestandene, für die obern [p. 89] Gemeinden sehr wichtige Anschluß an den Schiffskurs Nr. 50 in Männedorf nach Wädenswil ermöglicht würde. Etwa 30 Arbeiter und Arbeiterinnen von Stäfa aufwärts benützen den erwähnten Zug und das Boot zur Erreichung ihrer Arbeitsstätte in Wädenswil. Nach Entwurf seien nur zwei Minuten Umschlagszeit. in Männedorf vorgesehen, die in Anbetracht der bestehenden Entfernung von Bahn- und Schiffsstation nicht genügen.

3. Die Kreuzung der beiden Züge 305 und 2286 solle von Küsnacht nach Erlenbach verlegt werden. Der Zug 305 diene bekanntermaßen einer großen Zahl von Abonnenten zur Heimfahrt zum Mittagessen. Zug 2286, der in Rapperswil den Anschluß vom Ficken her abwarten müsse, verkehre leider immer mit Verspätung, so daß die bisher in Küsnacht ausgeführte Kreuzung auch eine spätere Ausfahrt des Zuges 305 von Küsnacht im Gefolge habe. Den Abonnenten von Erlenbach aufwärts werde dadurch die ohnehin knappe Mittagspause ungebührlich verkürzt.

Der Regierungsrat empfiehlt die Begehren Nrn. 1 und 3 zur Berücksichtigung, Nr. 2 zur Prüfung.

Zürich- Thalwil-Zug-Gotthard-Luzern.

Die Offizielle Verkehrskommission Zürich, unterstützt vom Stadtrat Zürich, wünscht:

Kürzung der Fahrzeit für die Züge Zürich-Goldau.

Es sei schon wiederholt Klage darüber geführt worden, daß die Züge von Zürich nach Goldau allgemein zu lange fahren. Die Distanz Zürich-Goldau betrage 44 km, diejenige Luzern-Goldau 28 km. Wenn als Basis für die Fahrzeit der Schnellzüge 60 km angenommen werde, so sollte die Strecke Zürich-Goldau in 44 Minuten, diejenige Luzern-Goldau in 28 Minuten durchfahren werden. Nach dem Fahrplan betrage aber die Fahrzeit der Schnellzüge zwischen Zürich und Goldau 62 bis 84 Minuten, auf der Strecke Luzern-Goldau 29 bis 30 Minuten. Die Strecke Luzern-Goldau werde demnach mit einem Zeitzuschlag von nur 10% gefahren, während für die Strecke Zürich-Goldau ein Zeit Zuschlag von über 60% bestehe. Auch wenn die Steigung am Albis reichlich in Betracht gezogen werde, so sei dieser Unterschied doch viel zu groß.

Der Regierungsrat erachtet dieses Begehren als begründet und empfiehlt es zur Berücksichtigung.

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horgen, unterstützt vom Gemeinderat Horgen, postuliert unter anderem:

Bedienung von Horgen-Oberdorf mit Zug 175 vormittags 1004.

Der Regierungsrat empfiehlt dieses Begehren zur Prüfung.

Vom Gemeinderat Kilchberg wird neuerdings eine bessere Bedienung der Station Kilchberg in der Richtung nach und von Luzern angestrebt. Von mittags 1235 (Zug 2135) bis abends 813 (Zug 4141) bestehe zurzeit weder eine direkte Verbindung von Zug her nach Kilchberg, noch in Thalwil ein direkter Anschluß. Es werde ersucht, Zug 183 (Luzern ab 4:04) auf der Station Kilchberg anhalten zu lassen. Damit würde nicht nur eine direkte Verbindung von Luzern geschaffen, sondern auch gleichzeitig ein sehr günstiger Anschluß von dem um 507 in Thalwil eintreffenden Churerschnellzug 144 ermöglicht.

Der Regierungsrat empfiehlt dieses Begehren zur Berücksichtigung.

Zürich-Thalwil-Glarus-Chur.

Gemeinderat, Verkehrskommission und Verkehrsverein Richterswil stellen in besonderen, mit 80 Unterschriften von Industriellen und Gewerbetreibenden Richterswils begleiteten Eingaben unter anderen folgende Begehren:

1. Es möchte-Zug 2066 zirka 545 in Richterswil abgehen, d. h. vor Zug 140 verkehren, damit in Wädenswil in Zug 140 umgestiegen werden könne.

2. Die Züge 142 und 2080 halten beide in der gleichen Viertelstunde in Wädenswil, ohne Anschluß an die S. O. B. zu vermitteln. Es werde deshalb ersucht, Zug 2080 statt in Wädenswil in Richterswil halten zu lassen. Derselbe habe günstigen Anschluß an Zug 282 und 182 nach dem Gotthard und Luzern, 2515 nach Romanshorn, 142 nach Basel und 76 nach Bern.

3. Da Zug 2094 schon nach 14 Minuten dem Zug 2092 folge, dann aber von 615 bis 7:58 keine Fahrgelegenheit mehr bestehe, werde ersucht, Zug 2094 erst um zirka 630 Uhr in Richterswil abgehen zu lassen.

4. Die Bedienung von Richterswil mit Zug 147 müsse ebenfalls verlangt werden, umsomehr, als derselbe ab Pfäffikon einLokalzug sei. Die über 4500 Einwohner zählende Gemeinde Richterswil, mit ihren bedeutenden Industrien und dem regen Bahnverkehr dürfe wohl darauf Anspruch erheben, so gut wie die kleinen und unbedeutenden schwyzerischen Nachbargemeinden bedient zu werden. Wenn Zug 2091 nur bis Pfäffikon verkehre und Zug 147 in Richterswil nicht anhalte, hätte diese Gemeinde von 6:15 an keine Verbindung mehr mit den schwyzerischen Gemeinden, dem Kanton Glarus, dem Sarganser- und Bündnerland, es wäre denn, man würde den 815 Zug nach Pfäffikon benützen und dort eine Stunde auf Zug 147 warten. Das werde man billigerweise Richterswil nicht zumuten wollen.

5. Zug 2093 müßte, wenn Zug 147 in Richterswil anhielte, nicht mehr 17 Minuten in Wädenswil still liegen und könnte schon 910 Uhr in Richterswil eintreffen.

Der Regierungsrat empfiehlt die unter Ziffern 1. 2, 4 und 5 gestellten Begehren zur Prüfung und das Begehren Nr. 3 zur Berücksichtigung.

Die Direktionskommission der Südostbahn weist in ihrem Bericht zum Fahrplanentwurf darauf hin, daß die Bundesbahnen ihren Zug 2091 nur noch bis Pfäffikon führen und dafür den Schnellzug 147 ab Pfäffikon als beschleunigten Personenzug verkehren lassen. Da infolgedessen die Verbindung von S. O. B. Zug 370 nach Lachen-Chur verloren gehe, sei die S. O. B. gezwungen, ihren Zug 278/378 zum Anschluß an Zug 147 nach Pfäffikon und Rapperswil auszuführen und auch gleichzeitig den Zug 479 an Zug 2102 von Rapperswil nach Pfäffikon zu bringen. Dies bedeute für die S. O. B. namhafte Mehrleistungen und Verlängerung der Arbeitszeiten des Personals, welche die S. O. B. indessen zu übernehmen geneigt sei unter der Voraussetzung, daß auch die Bundesbahnen für Verbesserung der Abendverbindungen über Pfäffikon Hand bieten und zwar:

1. durch Einschalten eines Haltes von Zug 2102 in Pfäffikon, wodurch eine gute Abendverbindung St. Gallen-Toggenburg-linkes Seeufer geschaffen würde;

2. durch Verlängerung des Zuges 2087 statt 2091 von Richterswil bis Pfäffikon an S. O. B. Zug 370, wodurch in umgekehrter Richtung eine längst verlangte Abendverbindung linkes Seeufer-Rapperswil-St. Gallen zustande käme.

Durch diese Vorbehalte werden den Bundesbahnen keine Mehrleistungen zugemutet, wohl aber die Abendverbindung zwischen dem linken Seeufer und dem Ricken auf Kosten der S. O. B. wesentlich verbessert.

Diese beiden Begehren werden vom Gemeinderat Wädenswil unterstützt.

Der Regierungsrat empfiehlt beide Begehren.

Die Gemeinderäte Wädenswil, Richterswil, Horgen, Oberrieden, Thalwil und Kilchberg, der Vorstand der Tonhallegesellschaft, der Verkehrsverein und die Verkehrskommission Richterswil, der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horgen, der Stadtrat Zürich und die offizielle Verkehrskommission Zürich stellen das Gesuch um Einschaltung eines neuen Lokal-Zuges Zürich-Richterswil mit Abgang in Zürich etwas nach 10 Uhr nachts. Der letzte Zug 2099 (Richterswil an 1235 nachts) sei im Verlaufe der Jahre immer später gelegt worden. Zug 2097 (Zürich ab 920) verkehre zu früh, sodaß Besucher von Sitzungen, Abonnementskonzerten der Tonhalle, Vorträgen etc., die meist bis gegen 10 Uhr dauern, den Zug 2097 nicht mehr zu erreichen vermögen, so daß sie genötigt seien, den letzten, für diese Gelegenheiten wirklich allzuspät abgehenden Zug 2099 zu benützen. Daß unter solchen Umständen häufig vorgezogen werde, auf den Besuch solcher Anlässe zu verzichten, liege auf der Hand. Es sei mit Sicherheit anzunehmen, daß die Einschaltung eines Zuges mit Abgang etwas nach 10 Uhr eine erhebliche Vermehrung des Verkehrs mit der Stadt Zürich und damit für die Bahnverwaltung vermehrte Einnahmen bewirken würde. Manche Darbietung könnte der Einwohnerschaft der benachbarten großen Gemeinden des linken Seeufers zugänglich gemacht werden, die bisher der ungünstigen Rückfahrtsverbindungen wegen gemieden werden mußte.

Der Regierungsrat empfiehlt das Begehren zur Berücksichtigung.

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horgen, unterstützt vom Gemeinderat Horgen, stellt unter andern folgende Begehren:

1. Bedienung von Horgen mit dem Schnellzug 2067. Am Vormittag kursieren in dieser Richtung 4 Schnellzüge, von denen keiner in Horgen anhalte. Zug 2067, der selten eine ganz große Belastung führe, vermöchte den Zeitverlust von [p. 90] einer Minute, der durch den zirka 744 in Horgen eingelegten Halt bewirkt würde, schon bis Weesen reichlich einzuholen, mit aller Leichtigkeit jedenfalls bis Chur. Durch Gewährung dieses Haltes würde der Bevölkerung von Horgen die lästige Zumutung wegfallen, um in der Richtung Chur vorwärts zu kommen, eine Stunde früher mit Zug 2065 nach Wädenswil vorzufahren, oder eine halbe Stunde früher mit Zug 2068 nach Thalwil zurückzufahren.

2. Halt von Zug 135 in Horgen. Sehr bedauerlich sei für Horgen die Unterdrückung des Halles bei Zug 133. Als Ersatz hiefür müsse dringend gewünscht werden, daß Zug 135 zirka 1140 Uhr in Horgen halte. Dieser Zug müsse erfahrungsgemäß täglich entweder auf der Station, oder vor den Signalen anhalten wegen Zug 2082; somit biete der Halt dieses Zuges betriebstechnisch keinerlei Schwierigkeit, während für Horgen dadurch eine sehr willkommene Annehmlichkeit geschaffen würde, beziehungsweise für den Entzug des Haltes von Zug 133 ein Gegenwert geboten wäre.

Der Regierungsrat empfiehlt das erste Begehren zur Berücksichtigung, das zweite zur Prüfung.

Die Gemeinderäte Wädenswil, Thalwil und Oberrieden stellen neuerdings das Gesuch um Herstellung der Anschlüsse von den Zügen 2072 (Zürich an 900) und 2316 (Zürich an 140) an die Schnellzüge 2507 (Zürich ab 843) und 1 (Zürich ab 834), sowie 2567 (Zürich ab 135) nach Winterthur und Romanshorn. An diesen günstigen Verbindungen haben die stark bevölkerten Gemeinden des linken Zürichseeufers ein großes Interesse. Es werde deshalb erwartet, daß diesen gerechtfertigten Begehren endlich entsprochen werde.

Diese Begehren werden zu erneuter Prüfung empfohlen.

Zürich-Brugg-Basel.

Die Offizielle Verkehrskommission Zürich teilt mit, daß die Regierung von Basel-Stadt die Einführung eines neuen Zuges Basel-Zürich verlangen werde, im Anschluß an den neuen Schnellzug Zürich-St. Gallen-München, mit Abgang in Basel zirka 3 Uhr nachmittags. Die Verkehrskommission Zürich mache dieses Begehren zu dem ihrigen und ersuche um Unterstützung desselben.

Der Regierungsrat empfiehlt das Gesuch zur Prüfung.

II. An die Verwaltung der Zürichsee-Dampfbootgesellschaft ist zu schreiben:

Die Veröffentlichung Ihres Sommerfahrplanprojektes 1912 im Amtsblatt des hierseitigen Kantons hat zu folgenden Eingaben Veranlassung gegeben:

1. Der Gemeinderat Ütikon, unterstützt von der Fahrplankommission des rechten Zürichseeufers führt Beschwerde darüber, daß Kurs 17 (Stäfa ab 832 nachmittags) nach Entwurf nicht mehr über Ütikon, sondern von Männedorf aus direkt über Au-Obermeilen geleitet werde. Es sei befremdend, daß Ütikon mit diesem Kurs, der schon viele Jahre gute Dienste geleistet und sich eingelebt habe, auf einmal ausgeschaltet werden solle. Es werde Beibehaltung dieses Kurses verlangt, ansonst Ütikon keine Verbindung mehr mit den Schnellzügen von Chur (Züge 146 und 148) und mit S. O. B. Zug 370 hätte. Auch werde Kurs 17 sehr oft in folgender Weise benützt: Man komme mit Zug 185 um 712 in Thalwil an, fahre von dort, weil keine günstige Verbindung über den See bestehe, nach Wädenswil und könne so schon um 9 Uhr in Ütikon eintreffen, während man sonst erst um 1008 mit Zug 2297 daselbst ankommen würde.

2. Der Gemeinderat Ütikon weist noch darauf hin, daß diese Station mit Längsfahrten etwas spärlich bedient werde.

3. Der Gemeinderat Meilen, unterstützt von der Fahrplankommission des rechten Zürichseeufers, verlangt, daß Kurs 48 (in Meilen um 532) wie bisher auch die Station Obermeilen bediene. Dieser Kurs berühre nach Entwurf die Stationen Au und Männedorf, lasse dagegen Obermeilen und Ütikon unberührt, während dann der entgegengesetzte Kurs 49 abwärts Ütikon und Obermeilen einschließe, aber in Au nicht anlege. Es rechtfertige sich eher die Station Au mit Kurs 48 außer Acht zu lassen, nachdem doch mit dem entgegengesetzten Kurs 49 diese Station auch nicht bedient werde.

4. Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Horgen postuliert:

a) Die Abfahrt des Kurses 104 von Meilen nach Horgen möchte um einige Minuten später angesetzt werden, damit die Bahnpassagiere von Rapperswil-Stäfa her dieses Schiff noch erreichen könnten, was nach Vorlage nicht der Fall sei.

b) Wünschenswert wäre ebenfalls die Einlage eines Schiffskurses Meilen-Horgen mit Abgang in Meilen zirka 740 im Anschluß von Zug 14 der W. M. B.

5. Die Fahrplankommission des rechten Zürichseeufers stellt folgende Begehren:

a) Kurs 101 Zürich-Rapperswil, der bisher von Wädenswil direkt nach Rapperswil geführt worden sei, möchte auch Stäfa bedienen. Dieses Boot würde nebst einer Verbindung mit den untern Seegemeinden, eine längst vermißte bessere Fahrgelegenheit ab Wädenswil nach Stäfa bringen.

b) Thalwil-Erlenbach-Zürich. Es möchte ein Schiffsanschluß vom rechten Seeufer nach Thalwil geschaffen werden zur Erreichung des neuen Nachmittag-Schnellzuges 282 nach dem Gotthard, Thalwil ab 200, in der Meinung, daß der eingelegte Schiffskurs mit Zug 2288 der rechtsufrigen Zürichseebahn in Verbindung gebracht würde.

c) Wädenswil-Männedorf-Stäfa. Die Ankunft des Kurses 7 - 1 in Stäfa solle etwas früher gelegt werden, damit den Reisenden nach den obern Seegemeinden und der Ue. B. B. die Benutzung des Zuges 2295 von Stäfa aufwärts ermöglicht würde.

6. Gemeinderat, Verkehrsverein und Verkehrskommission Richterswil wünschen:

a) Kurs 102 möchte statt über Stäfa über Richterswil geführt werden mit Rücksicht darauf, daß Stäfa den Kurs 102 mit Kurs 68 in Meilen erreiche, die Verlegung des Kurses 102 für Stäfa absolut keine Nachteile hätte und Richterswil eine ebenso große Frequenz aufzuweisen vermöchte. Trotz ungünstiger Schiffverbindungen habe Richterswil pro 1911 über 34,000 aus- und einsteigende Passagiere zu verzeichnen.

b) Kurs 209 möchte auch Richterswil bedienen. Schwierigkeiten stellen sich diesem Halt keine in den Weg, wohl aber werde dadurch ermöglicht, auch nach 405 von den untern Seegemeinden per Schiff nach Richterswil fahren zu können. Der Hauptvorteil bestünde aber darin, daß Richterswil von den Sonntagsausflüglern von Rapperswil und dem Rickengebiet nicht mehr wie bis anhin auf der Seite gelassen werden müßte bloß deshalb, weil die letzte Schiffsverbindung aufwärts schon auf 343 angesetzt war.

c) Zwischen Kurs 60 b und 73 b verstreichen 4 Stunden 20 Minuten, zwischen Kurs 61 und 73 a ebenfalls 3 Stunden 38 Minuten. Während 4 Abendstunden bestehe also keine Verbindung zwischen Stäfa und Richterswil. Es sei deshalb absolute Notwendigkeit, daß zwischen diesen Kursen ein neuer Kurs eingeschaltet werde, eventuell in der Weise, daß die Kurse 48 und 49 über Richterswil geleitet werden.

Indem wir Ihnen die Gesuche hiemit zu geneigter Prüfung übermitteln, gewärtigen wir gerne Ihre Stellungnahme, uns vorbehaltend. auf der Fahrplankonferenz in Bern soweit notwendig auf das eine oder andere derselben zurückzukommen.

III. Mitteilung an die Kreisdirektionen III, IV und V der schweizerischen Bundesbahnen, sowie an das schweizerische Eisenbahndepartement, an letzteres mit folgendem Begleitschreiben:

Wir beehren uns, Ihnen in Anlage zwei Abzüge der hierseitigen Postulate zu den Sommerfahrplanprojekten 1912 mit dem Gesuche um geneigte Unterstützung derselben zuzustellen.