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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.26 RRB 1912/0394
TitelLandrecht.
Datum29.02.1912
P.133

[p. 133] Das Statthalteramt Horgen übermittelt am 20. Februar 1912 das Gesuch des Gemeinderates Richterswil um Erteilung des Landrechts an Johannes Reolon, Fabrikarbeiter, von Limana, Italien, ledig, geboren am 21. März 1889, wohnhaft in Richterswil, welcher nach Beibringung der bundesrätlichen Einbürgerungsbewilligung vom 16. Januar 1912 und nach Erfüllung der übrigen gesetzlichen Erfordernisse unter Vorbehalt der Erteilung des Landrechts gegen eine Einkaufsgebühr von Fr. 220 am 5. Februar 1912 in das Bürgerrecht der Gemeinde Richterswil aufgenommen wurde.

Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Aufnahme des Johannes Reolon, Fabrikarbeiter, von Limana, Italien, in das Bürgerrecht der Gemeinde Richterswil wird bestätigt, und es wird demselben das Landrecht des Kantons Zürich und damit das Schweizerbürgerrecht erteilt.

II. Die Landrechtsgebühr wird erlassen.

III. Wird die Einkaufsgebühr nicht bezahlt, so wird die Landrechtserteilung aufgehoben und damit auch die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht hinfällig.

IV. Die Staatsgebühr für Ausfertigung und Zustellung der Landrechtsurkunde gemäß § 2, Ziffer 5 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 17. Juni 1901 wird auf Fr. 15 festgesetzt.

V. Die Landrechtsurkunde ist dem Eingebürgerten nach Vorweisung oder Einsendung der Bescheinigung über die Bezahlung der Gemeindebürgerrechtsgebühr von der Direktion des Innern kostenfrei auszuhändigen.

VI. Der Eingebürgerte hat für seine Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande zu sorgen, ansonst er die Folgen der Unterlassung selbst zu tragen hätte.

VII. Mitteilung an: a) Johannes Reolon, Fabrikarbeiter, in Richterswil, unter Bezug der in Disp. IV festgesetzten Staatsgebühr, sowie der Ausfertigungs- und Stempelgebühren; b) den Gemeinderat Richterswil mit der ausdrücklichen Weisung, dem Eingebürgerten erst nach Vorweisung der Landrechtsurkunde Heimatschriften auszustellen; c) das Statthalteramt Horgen; d) die Finanzdirektion; e) die Justiz- und Polizeidirektion; f) die Militärdirektion.