Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/0687 |
Titel | Notariate der Stadt Zürich. |
Datum | 29.03.1913 |
P. | 257 |
[p. 257] Das Notariatsinspektorat machte das Obergericht darauf aufmerksam, daß die Benennung der im Gebiete der Stadtgemeinde Zürich bestehenden Notariatskreise nicht nur nicht einheitlich, sondern zum Teil irreführend sei. So werde zum Beispiel das Notariat, Grundbuch- und Konkursamt im Kreise I der Stadt Zürich in amtlichen Akten und Korrespondenzen beharrlich als Notariat der Stadt Zürich bezeichnet, auch die Aufschrift des Amtes an Tür und Tor laute so und der Notar unterzeichne stets als «Notar der Stadt Zürich», welche Bezeichnungen seit dem Inkrafttreten des sogenannten Zuteilungsgesetzes vom 9. August 1891 nicht mehr zutreffen. Ferner bezeichne Notar Kronauer sein Amt als Notariat Zürich IV u. s. w. Das Obergericht gibt mit Zuschrift vom 17. Januar 1913 dem Regierungsrat von diesen unzutreffenden Benennungen Kenntnis und beantragt, es möchte der Regierungsrat eine einheitliche Bezeichnung der stadtzürcherischen Notariatskreise vornehmen.
In § 38 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Organisation der Notariatskanzleien vom 28. Juli 1907 ist dem Regierungsrat die Kompetenz eingeräumt worden, die im Gebiete der Stadtgemeinde Zürich bestehenden Notariatskreise zu benennen. Die Finanzdirektion beantragt, der Anregung des Obergerichtes Folge zu geben.
Eine Benennung nach der neuen Kreiseinteilung, die § 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 1912 betreffend Abänderung der Gemeindeorganisation der Stadt Zürich vorsieht, ist untunlich, weil die Stadt Zürich in Zukunft 8 Kreise zählt, während nur 7 Notariate vorhanden sind und das Industriequartier, das zum Notariatskreis Außersihl gehört, in Zukunft einen eigenen Verwaltungskreis (5) bildet. Die Finanzdirektion gelangte dazu, folgende, den bisherigen Verhältnissen entsprechende Bezeichnungen in Vorschlag zu bringen:
Notariat Zürich (Altstadt),
Notariat Enge-Zürich,
Notariat Wiedikon-Zürich,
Notariat Außersihl-Zürich,
Notariat Unterstraß-Zürich,
Notariat Hottingen-Zürich,
Notariat Riesbach-Zürich.
Sowohl die Notare dieser Kreise, als auch das Notariatsinspektorat und das Obergericht erklären sich mit diesem Vorschlage einverstanden.
Der Regierungsrat,
nach Einsicht eines Antrages der Finanzdirektion,
beschließt:
I. Die im Gebiete der Stadt Zürich bestehenden Notariatskreise sind in Zukunft wie folgt zu benennen:
Zürich (Altstadt),
Enge-Zürich,
Wiedikon-Zürich,
Außersihl-Zürich,
Unterstraß-Zürich,
Hottingen-Zürich,
Riesbach-Zürich.
II. Die Notare der oben bezeichneten Kreise werden eingeladen, Siegel, Stempel und Aufschriften (auf dem Papier, an den Eingängen der Notariate etc.) in Übereinstimmung mit diesen Bezeichnungen zu bringen.
III. Bekanntmachung von Dispositiv I dieses Beschlusses im Amtsblatt des Kantons Zürich und Mitteilung an die Notare dieser Kreise, an das Obergericht, das Bezirksgericht Zürich und das Notariats-Inspektorat.