Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/0800 |
Titel | Forchbahn, Nachsubvention. |
Datum | 14.04.1913 |
P. | 295 |
[p. 295]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat macht die Mitteilung, daß er in seiner Sitzung vom 31. März 1913 betreffend die Nachsubvention der Straßenbahn Rehalp-Zürich bis Eßlingen-Egg (Forchbahn) folgenden Beschluß gefaßt habe:
I. Der Kanton Zürich gewährt an den Bau einer Straßenbahn von Rehalp-Zürich bis Eßlingen-Egg außer der durch Beschluß des Kantonsrates vom 14. März 1910 zugesicherten Subvention von Fr. 412,000 unter denselben Bedingungen eine Nachsubvention von Fr. 54,000.
II. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
Dieser Beschluß wird der Finanzdirektion zu Akten übermittelt.