Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/0855 |
Titel | Staatliche Druckarbeiten. |
Datum | 18.04.1913 |
P. | 316–317 |
[p. 316] Die Staatskanzlei berichtet:
Mit Zuschrift vom 8. April 1913 ersucht die Firma Jean Frank, Buchdruckerei, in Zürich I, um Gewährung eines Zuschlages von 10% auf den Preis für den Druck der Geschäftsübersichten des Regierungsrates.
Der Preis wurde im Jahr 1892 auf 5 Rappen pro Zeile festgesetzt und anläßlich des allgemeinen Preisaufschlages im Buchdruckereigewerbe von 1907 mit Beschluß des Regierungsrates Protokoll-Nr. 838 vom 8. Mai 1907 um 10% erhöht. Auf 1. Januar 1913 ist der neue Lohntarif im Buchdruckereigewerbe in Kraft getreten, so daß ein weiterer Zuschlag von 10% dem heutigen Stand der Verhältnisse angepaßt erscheint.
Im Jahr 1912 kostete der Druck der Geschäftsübersichten Fr. 462 (Fr. 420 plus 10%). Die durch den neuen Zuschlag dem Staat erwachsende Mehrausgabe wird mithin jährlich zirka Fr. 45 betragen. [p. 317]
Nach Einsicht eines Berichtes der Staatskanzlei und eines Antrages der Direktion der Finanzen
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Buchdruckerei Jean Frank, in Zürich 1, wird vom 1. Januar 1913 an für den Druck der Geschäftsübersichten des Regierungsrates ein weiterer Zuschlag von 10% auf den durch Vertrag festgesetzten Preisen gewährt.
II. Der Zuschlag von im ganzen 20% ist jeweils am Schlüsse der vierteljährlichen Fakturen in Rechnung zu bringen.
III. Mitteilung an die Buchdruckerei Jean Frank, in Zürich 1 (im Dispositiv), an die Direktion der Finanzen und an die Staatskanzlei zum Vollzüge.