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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.27 RRB 1913/1106
TitelKirchen.
Datum29.05.1913
P.410

[p. 410] Mit Zuschrift vom 9. April 1913 übermittelt die Kirchenpflege Wülflingen dem Kirchenrat Plan und Kostenvoranschlag für die dortige Kirchenrenovation und ersucht um Verabfolgung eines Staatsbeitrages. Die Kosten seien insgesamt auf rund Fr. 25,500 veranschlagt.

Das vom Kirchenrate am 11. April 1913 eingeholte Gutachten der Direktion der öffentlichen Bauten, datiert 18. April 1913, spricht sich im wesentlichen folgendermaßen aus:

Die Vorlage beziehe sich in der Hauptsache auf eine Innenrenovation der Kirche, bestehend in:

1. Ersatz der defekten Ofenheizung durch eine von Gebr. Sulzer in Winterthur projektierte Warmwasserheizung, mit Heiz- und Kohlenraum und neuer Kaminanlage.

2. Neuem Bodenbelag, bestehend teilweise in Linoleum und englischen Riemen als Ersatz für den defekten Holzboden.

3. Neuer Bestuhlung an Stelle der alten, unbequemen reparaturbedürftigen Bänke.

4. Ersetzen des alten Wandtäfers im Schiff durch neues gestemmtes Täfer.

5. Anstrich der sämtlichen Schreinerarbeiten und der Heizkörper.

6. Neuer elektrischer Beleuchtungsanlage.

7. Versetzen der Orgel an die Giebelmauer.

Die sämtlichen vorgeschlagenen Renovations- und Ergänzungsarbeiten können als Bedürfnis und in jeder Hinsicht als zweckentsprechend bezeichnet werden. Die Kosten seien mit Fr. 25,500 nicht zu hoch veranschlagt.

Der Kirchenrat kann, gestützt auf das Gutachten der Direktion der öffentlichen Bauten, die Vorlage dieser Kirchenrenovation zur Genehmigung bestens empfehlen.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages des Kirchenrates,

beschließt:

I. Der Vorlage betreffend die Kirchenrenovation Wülflingen wird im Sinne von § 2, alinea 4 der Verordnung über Erteilung von Staatsbeiträgen an Neubauten und Hauptreparaturen von Kirchen und Pfarrhäusern vom 3. November 1904 die Genehmigung erteilt.

II. Betreffend Staatsbeitrag wird weiterer Beschluß im Sinne der §§ 3 - 5 der genannten Verordnung Vorbehalten.

III. Mitteilung an die Kirchenpflege Wülflingen und an den Kirchenrat.