Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/1321 |
Titel | Elektrizitätswerke, Verwaltungsrat. |
Datum | 21.06.1913 |
P. | 492 |
[p. 492] Mit Schreiben vom 26./29. Mai 1913 teilt das Bureau des Kantonsrates mit, der Kantonsrat habe in seiner Sitzung vom 26. Mai 1913 folgenden Beschluß gefaßt:
«Das Organisationsstatut der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 30. März 1908 wird wie folgt abgeändert:
§ 4. Der Verwaltungsrat besteht aus elf Mitgliedern. Davon werden neun vom Kantonsrate auf unverbindlichen Vorschlag des Regierungsrates gewählt, zwei vom Regierungsrate aus seiner Mitte. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre; die Mitglieder sind wiederwählbar.
Von den durch den Kantonsrat zu wählenden Mitgliedern des Verwaltungsrates dürfen nicht mehr als sechs zugleich Mitglieder des Kantonsrates sein.
§ 7. Der leitende Ausschuß besteht aus fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates.»
Als Vertreter des Regierungsrates gehörte bisher dem Verwaltungsrate der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich der Baudirektor an, und es ist schon in der Weisung zum Antrag an den Kantonsrat betreffend die Abänderung des Organisationsstatuts ausgeführt worden, daß es wünschbar sei, den Stellvertreter des Baudirektors als zweites Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen, damit die Vertretung des Regierungsrates nicht mit Ablauf der Amtsdauer des Baudirektors wechseln müsse.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Als zweites Mitglied des Verwaltungsrates der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich wird gewählt der Stellvertreter des Baudirektors, Regierungsrat Dr. H. Moußon, in Zürich.
II. Mitteilung an Regierungsrat Dr. H. Moußon, an das Bureau des Kantonsrates, an den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und an die Baudirektion.