Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/1507 |
Titel | Auslieferung. |
Datum | 24.07.1913 |
P. | 585 |
[p. 585] A. Der bei der Bezirksanwaltschaft Zürich wegen mehrfacher Betrügereien in Strafuntersuchung stehende Ernst Hauser, Bautechniker, von Rifferswil, geboren 1890, hat sich auch im Kanton Zug gleichartiger Delikte schuldig gemacht. Der Regierungsrat des Kantons Zug stellt daher mit Schreiben vom 19. Juli 1913 das Gesuch um Übernahme der Strafverfolgung.
B. Die Justizdirektion empfiehlt, in Zustimmung zu dem Antrage der Staatsanwaltschaft, dem Gesuche zu entsprechen.
Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justizdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Strafverfolgung gegen Ernst Hauser, Bautechniker, von Rifferswil, geboren 1890, wegen der von ihm im Kanton Zug begangenen Betrügereien hat durch die zürcherischen Behörden zu erfolgen.
II. Mitteilung an die Staatsanwaltschaft zum Vollzug unter Beischluß der Untersuchungsakten, an die Justizdirektion und an den Regierungsrat des Kantons Zug mit folgendem Schreiben:
Unter Bezugnahme auf Euer Schreiben vom 19. Juli 1913 teilen wir Euch mit, daß wir beschlossen haben, daß die Strafverfolgung gegen Ernst Hauser, Bautechniker, von Rifferswil, geboren 1890, wegen der von ihm im Kanton Zug begangenen Betrügereien durch unsere Behörden zu erfolgen habe.