Signatur | StAZH MM 3.27 RRB 1913/1538 |
Titel | Freigabe des Samstag-Nachmittag. |
Datum | 24.07.1913 |
P. | 596–597 |
[p. 596] Nach Einsicht einer Eingabe des Vereins der Staatsbeamten vom 12. April 1913 betreffend Freigabe des Samstag-Nachmittag und eines Antrages der bestellten Kommission
beschließt der Regierungsrat:
I. Den Beamten und Angestellten der kantonalen Verwaltung wird versuchsweise der Samstag-Nachmittag vom 1. Mai bis 31. Oktober freigegeben.
Die Abteilungsvorstände sind ermächtigt und beauftragt, da, wo der Dienst am Samstag-Nachmittag die Anwesenheit von Beamten und Angestellten erfordert, die geeigneten abweichenden Anordnungen zu treffen.
II. Der Beschluß tritt sofort in Kraft. [p. 597]
III. Mitteilung an sämtliche Direktionen des Regierungsrates zu Handen ihrer Bureaux, an die Staatskanzlei und an den Verein der Staatsbeamten (Präsident: Dr. Emil Fehr, Sekretär der Baudirektion).