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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.27 RRB 1913/1538
TitelFreigabe des Samstag-Nachmittag.
Datum24.07.1913
P.596–597

[p. 596] Nach Einsicht einer Eingabe des Vereins der Staatsbeamten vom 12. April 1913 betreffend Freigabe des Samstag-Nachmittag und eines Antrages der bestellten Kommission

beschließt der Regierungsrat:

I. Den Beamten und Angestellten der kantonalen Verwaltung wird versuchsweise der Samstag-Nachmittag vom 1. Mai bis 31. Oktober freigegeben.

Die Abteilungsvorstände sind ermächtigt und beauftragt, da, wo der Dienst am Samstag-Nachmittag die Anwesenheit von Beamten und Angestellten erfordert, die geeigneten abweichenden Anordnungen zu treffen.

II. Der Beschluß tritt sofort in Kraft. [p. 597]

III. Mitteilung an sämtliche Direktionen des Regierungsrates zu Handen ihrer Bureaux, an die Staatskanzlei und an den Verein der Staatsbeamten (Präsident: Dr. Emil Fehr, Sekretär der Baudirektion).