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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.27 RRB 1913/1539
TitelNeue Gotthardvereinigung.
Datum25.07.1913
P.597

[p. 597]

[Präsidialverfügung]

Mit Beschluß Nr. 911 vom 24. April 1913 delegierte der Regierungsrat seinen Baudirektor an eine auf den 30. April 1913 nach Luzern einberufene Versammlung, zu welcher von einem Initiativkomitee für eine «Neue Gotthardvereinigung» eingeladen wurde, und ermächtigte ihn zugleich namens des Regierungsrates den Beitritt zur «Neuen Gotthardvereinigung» mit einem Beitrag von Fr. 500 p. a. zu erklären. In dieser Versammlung wurden die vom Luzerner Initiativkomitee vorgelegten Statuten mit Ausnahme der Sitzfrage der Vereinigung durchberaten und in eine Generaldebatte über den Programmentwurf eingetreten. Bei dieser machte sich eine so verschiedene Auffassung über den wünschbaren Umfang des Programmes geltend, daß die Versammlung die Tagung mit dem Beschlusse beendigte, es solle sich das Luzerner Initiativkomitee aus Vertretern der eingeladenen Kantone ergänzen und das so erweiterte Initiativkomitee einer nächsten Generalversammlung einen neuen von ihm vorberatenen Programmentwurf vorlegen. Unter diesen Umständen verzichtete der Delegierte des Regierungsrates, schon in der Versammlung vom 30. April 1913 dessen Beitritt zur «Neuen Gotthardvereinigung» zu erklären; vorerst sollte der neue Programmentwurf abgewartet werden. In das erweiterte Initiativkomitee wurde auch der zürcherische Baudirektor nebst Ständerat Usteri, Stadtpräsident Billeter, Oberst Richard und anderen aus Zürich berufen. Nachdem eine Sitzung des erweiterten Initiativkomitees auf den 8. Juli 1913 anberaumt worden war, fand eine Vorbesprechung des Programmes durch die zürcherischen Mitglieder des Initiativkomitees am 4. Juli 1913 unter dem Vorsitz des Baudirektors statt. Bei dieser Sitzung einigte man sich auf einen Entwurf, welcher am 8. Juli 1913 dem Initiativkomitee in Luzern vorgelegt wurde. Dieser Entwurf wurde in der Hauptsache und - was die speziell zürcherischen Punkte anbelangt ohne Abänderung - angenommen und soll nun in der Generalversammlung vom 29. Juli 1913 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Unter der Voraussetzung, daß der Entwurf des Initiativkomitees in der Generalversammlung ohne wesentliche Änderungen angenommen wird, rechtfertigt es sich, daß der Vertreter des Regierungsrates den Beitritt unserer Behörde zur Neuen Gotthard-Vereinigung erkläre. Da gemäß Artikel 6, Ziffer 1 der Statuten die kantonalen Behörden ihren Beitrag frei festsetzen, so wird es richtiger sein, sich hierüber noch nicht zu äußern, sondern mit der endgültigen Festsetzung noch etwas zu zu [sic!] warten.

Nach Einsicht eines Berichtes der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat auf dem Zirkularwege:

I. An die Generalversammlung der «Neuen Gotthard-Vereinigung» am 29. Juli 1913 in Luzern wird an Stelle des Baudirektors sein Stellvertreter Regierungsrat Dr. Moußon delegiert und zugleich ermächtigt, namens der Behörde den Beitritt zur «Neuen Gotthard-Vereinigung» zu erklären.

II. Dem Initiativkomitee der Neuen Gotthard-Vereinigung (Präsident: Regierungsrat Walther in Luzern) wird durch Kanzleimissiv geschrieben:

Wir haben Auftrag, Ihnen namens des Regierungsrates zur Kenntnis zu bringen, daß als Delegierter der Behörde an der Generalversammlung der neuen Gotthardvereinigung, die auf Dienstag, den 29. Juli 1913, nachmittags 2Ä2 Uhr, im Großratssaale in Luzern anberaumt ist, an Stelle des Baudirektors dessen Stellvertreter, Regierungsrat Dr. Moußon, teilnehmen wird.

III. Mitteilung an Regierungsrat Dr. Moußon und an die Baudirektion.