Signatur | StAZH MM 3.28 RRB 1914/0989 |
Titel | Landrecht. |
Datum | 08.05.1914 |
P. | 356 |
[p. 356] Das Statthalteramt Zürich übermittelt am 30. April 1914 das Gesuch des Stadtrates Zürich um Erteilung des Landrechts an Emil Hagner, Ausläufer, von Neckarsulm, Württemberg, ledig, geboren am 10. November 1898, wohnhaft in Zürich 6, Gallusstraße 19, welcher nach Beibringung der bundesrätlichen Einbürgerungsbewilligung vom 28. Januar 1914 und nach Erfüllung der übrigen gesetzlichen Erfordernisse unter Vorbehalt der Erteilung des Landrechts gegen eine Einkaufsgebühr von Fr. 400 am 16. April 1914 in das Bürgerrecht der Stadt Zürich aufgenommen wurde.
Auf Antrag der Direktion des Innern
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Aufnahme des Emil Hagner, Ausläufer, von Neckarsulm, Württemberg, in das Bürgerrecht der Stadt Zürich wird bestätigt, und es wird demselben das Landrecht des Kantons Zürich und damit das Schweizerbürgerrecht erteilt.
II. Die Landrechtsgebühr wird erlassen.
III. Wird die Einkaufsgebühr nicht innerhalb vier Wochen bezahlt, so wird die Landrechtserteilung aufgehoben und damit auch die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht hinfällig.
IV. Die Staatsgebühr für Ausfertigung und Zustellung der Landrechtsurkunde gemäß § 2, Ziffer 5 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 17. Juni 1901 wird auf Fr. 15 festgesetzt.
V. Die Landrechtsurkunde ist dem Eingebürgerten nach Vorweisung oder Einsendung der Bescheinigung über die Bezahlung der Gemeindebürgerrechtsgebühr von der Direktion des Innern kostenfrei auszuhändigen. Diese wird alsdann die Entlassung des Eingebürgerten aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vermitteln.
VI. Mitteilung an: a) Den Pflegevater des Eingebürgerten, Emil Honegger, Lokomotivführer, Gallusstraße 19, in Zürich 6, unter Bezug der in Disp. IV festgesetzten Staatsgebühr, sowie der Ausfertigungs- und Stempelgebühren; b) den Stadtrat Zürich mit der ausdrücklichen Weisung, dem Eingebürgerten erst nach Vorweisung der Landrechtsurkunde Heimatschriften auszustellen; c) das Statthalteramt Zürich; d) die Direktionen der Finanzen, der Justiz und Polizei, sowie des Innern.