Signatur | StAZH MM 3.29 RRB 1915/0001 |
Titel | Maßnahmen zur Milderung der Arbeitslosigkeit etc. |
Datum | 06.01.1915 |
P. | 3 |
[p. 3]
[Präsidialverfügung]
Der Kantonsrat macht die Mitteilung, daß er in seiner Sitzung vom 21. Dezember 1914 betreffend die Maßnahmen zur Milderung der Arbeitslosigkeit, sowie gegen die Folgen der Fehlernten im Weinbau und der Maul- und Klauenseuche im Viehstande folgenden Beschluß gefasst habe:
I. Von dem Berichte des Regierungsrates betreffend die Maßnahmen zur Milderung der Arbeitslosigkeit, sowie gegen die Folgen der Fehlernten im Weinbau und der Maul- und Klauenseuche im Viehstande wird Vormerk genommen.
II. Der Regierungsrat wird ermächtigt, zur Ausrichtung von Unterstützungen an die durch das Auftreten der Maul- und Klauenseuche geschädigten Gemeinden, Viehversicherungskreise und Landwirte, dem kantonalen gemeinnützigen Hülfsfonds einen Betrag von Fr. 220,000 und zur Unterstützung der Arbeitslosenkassen der Gewerkschaften Fr. 15,000 zu entnehmen.
Der Regierungsrat wird im weitern ermächtigt, allfällig nachträglich noch angemeldete, durch die Viehseuche verursachte Schadensfälle nach den gleichen Grundsätzen zu entschädigen, wie sie in der Weisung zum regierungsrätlichen Antrag vom 10. September 1914 festgelegt sind.
III. Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
Dieser Beschluß wird den Direktionen der Volkswirtschaft
und der Finanzen zu Akten Übermacht.