Signatur | StAZH MM 3.29 RRB 1915/0769 |
Titel | Straßen. |
Datum | 01.04.1915 |
P. | 264 |
[p. 264] Mit Eingabe vom 30. Juli 1914 übermittelt der Gemeinderat Bauma der Baudirektion die Rechnung und die Belege über die von der Gemeinde gemachten Auslagen für den Unterhalt der Straßen III. Klasse im Jahre 1913 und ersucht, unter Bezugnahme auf §§ 17 und 18 der Verordnung betreffend Erteilung von Staatsbeiträgen an Bau und Unterhalt von Straßen vom 16. April 1896 um Verabfolgung eines Staatsbeitrages.
Die Baudirektion berichtet:
Die Rechnung wurde am 18. Januar 1915 vom Bezirksrat genehmigt; sie ist richtig, bietet zu keinen weitern Bemerkungen Anlaß und lautet:
I. | Einnahmen | keine. | |
II. | Ausgaben: | ||
Gewinnung und Transport von Kies | Fr. | 564.30 | |
Abfuhr von Abraum | “ | 6.- | |
Brücken, Dolen etc. | “ | 347.70 | |
Straßenwärter und Werkgeschirr | “ | 1830.25 | |
III | Netto-Ausgaben | Fr. | 2748.25 |
Laut Gemeindefinanzstatistik für das Jahr 1912 bezog die Gemeinde Bauma in den 5 Jahren 1908 - 1912 an Steuern Fr. 12.57 per Faktor; sie hat daher laut Regierungsratsbeschluß Nr. 471 vom 11. März 1909 Anrecht auf einen Staatsbeitrag von 25% der Nettokosten von Fr. 2748.25 oder rund Fr. 690.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Gemeinde Bauma wird an die Fr. 2748.25 betragenden Auslagen für den Unterhalt der Straßen III. Klasse im Jahre 1913 ein Staatsbeitrag von Fr. 690 auf Rechnung des Titels XI. C. e. 1 verabfolgt.
II. Mitteilung an den Bezirksrat Pfäffikon, an den Gemeinderat Bauma unter Rücksendung der Belege und an die Baudirektion.