Signatur | StAZH MM 3.29 RRB 1915/0770 |
Titel | Straßen. |
Datum | 01.04.1915 |
P. | 264–265 |
[p. 264] Mit Eingabe vom 27. Oktober 1913 übermittelt der Gemeinderat Uster dem Regierungsrat die Rechnung über die von der Gemeinde im Jahr 1912 gehabten Auslagen für den Unterhalt der Straßen III. Klasse und ersucht um Verabfolgung eines Staatsbeitrages auf Grund der Verordnung vom 16. April 1896.
Die Baudirektion berichtet:
Der Bezirksrat Uster hat die Rechnung unterm 27. Oktober 1913 geprüft und genehmigt.
Die Kosten der Schneezeichen für Straßen I. und II. Klasse [p. 265]
sind in Zukunft nicht in diese Rechnung einzustellen. Die Rechnung ist arithmetisch richtig und lautet:
I. | Einnahmen | Fr. | 994.30 | ||
II. | Ausgaben: | ||||
Ankauf von Kiesland | Fr. | 1800.- | |||
Gewinnung und Transport von Kies | “ | 2097.82 | |||
Abfuhr von Abraum | “ | 343.25 | |||
Brücken, Dolen, Schalen etc. | “ | 1504.53 | |||
Schutzwehren und Marken | “ | 960.50 | |||
Straßenwärter und Werkgeschirr | “ | 1863.05 | |||
Außergewöhnliches | “ | 431.20 | |||
Total der Ausgaben | “ | 9000.35 |
Netto-Ausgaben | Fr. | 8006.05 |
Laut Finanzstatistik für das Jahr 1912 bezog die Gemeinde Uster in den fünf Jahren 1908 - 1912 an Steuern Fr. 10.99 per Faktor und hat daher laut Regierungsratsbeschluß Nr. 471 vom 11. März 1909 Anspruch auf einen Staatsbeitrag von 9,9% der Nettokosten oder rund Fr. 800.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Gemeinde Uster wird an die Fr. 8006.05 betragenden Nettokosten für den Unterhalt der Straßen III. Klasse und öffentlichen Fußwege im Jahre 1912 ein Staatsbeitrag von Fr. 800 verabfolgt auf Rechnung des Titels XI. C. e. 1.
II. Dem Beitragsgesuch sind in Zukunft beglaubigte Abschriften der Originalbelege beizufügen.
III. Mitteilung an den Bezirksrat Uster, an den Gemeinderat Uster unter Rücksendung der Belege und an die Baudirektion.