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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.29 RRB 1915/1712
TitelLandrecht.
Datum29.07.1915
P.585

[p. 585] Das Statthalteramt Zürich übermittelt am 27. Juli 1915 das Gesuch des Gemeinderates Seebach um Erteilung des Landrechts an Karl Franz Gehrlach, Schlosser, von Markgröningen, Württemberg, ledig, geboren am 6. März 1891, wohnhaft in Seebach, welcher nach Beibringung der bun desrätlichen Einbürgerungsbewilligung vom 12. Mai 1915 und nach Erfüllung der übrigen gesetzlichen Erfordernisse unter Vorbehalt der Erteilung des Landrechts gegen eine Einkaufsgebühr von Fr. 200 am 29. Juni 1915 in das Bürgerrecht der Gemeinde Seebach aufgenommen wurde.

Auf Antrag der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Aufnahme des Karl Franz Gehrlach, Schlosser, von Markgröningen, Württemberg, in das Bürgerrecht der Gemeinde Seebach wird bestätigt, und es wird demselben das Landrecht des Kantons Zürich und damit das Schweizerbürgerrecht erteilt.

II. Die Landrechtsgebühr wird erlassen.

III. Wird die Einkaufsgebühr nicht innerhalb vier Wochen bezahlt, so wird die Landrechtserteilung aufgehoben und damit auch die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht hinfällig.

IV. Die Staatsgebühr für Ausfertigung und Zustellung der Landrechtsurkunde gemäß § 2, Ziffer 5 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 17. Juni 1901 wird auf Fr. 15 festgesetzt.

V. Die Landrechtsurkunde ist dem Eingebürgerten nach Vorweisung oder Einsendung der Bescheinigung über die Bezahlung der Gemeindebürgerrechtsgebühr von der Direktion des Innern kostenfrei auszuhändigen.

VI. Der Eingebürgerte hat für seine Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande zu sorgen, ansonst er die Folgen der Unterlassung selbst zu tragen hätte.

VII. Mitteilung an: a) Karl Gehrlach, Schlosser, in Seebach, unter Bezug der in Disp. IV festgesetzten Staatsgebühr, sowie der Ausfertigungs- und Stempelgebühren; b) den Gemeinderat Seebach mit der ausdrücklichen Weisung, dem Eingebürgerten erst nach Vorweisung der Landrechtsurkunde Heimatschriften auszustellen; c) das Statthalteramt Zürich; d) die Direktionen der Finanzen, der Justiz und Polizei, des Militärs, sowie des Innern.