Signatur | StAZH MM 3.29 RRB 1915/2582 |
Titel | Wiedereinbürgerung. |
Datum | 18.11.1915 |
P. | 904 |
[p. 904] Auf Antrag der Direktion des Innern
beschließt der Regierungsrat:
I. An das schweizerische politische Departement, Innerpolitische Abteilung, in Bern, wird folgendes Schreiben gerichtet:
Durch Schreiben vom 11. Oktober 1915 übermittelten Sie uns ein Gesuch der in Zürich wohnhaften, von ihrem Ehemanne gerichtlich getrennten Frau Ida Nosari geb. Schmid, von Gandino, Italien, geboren am 23. April 1879, um unentgeltliche Wiederaufnahme in das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinden Zürich und Illnau gemäß Artikel 10 des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung des Schweizerbürgerrechts und den Verzicht auf dasselbe vom 25. Juni 1903 zur Vernehmlassung. Dieses Gesuch erstreckt sich auch auf den am 3. Juli 1909 in Bergamo geborenen minderjährigen Sohn Ernesto Nosari.
Der Stadtrat Zürich erhebt gegen die Wiedereinbürgerung der Witwe Nosari und ihres Sohnes keine Einwendungen. Dagegen verwahrt sich der Gemeinderat Illnau gegen die Wiederaufnahme der Genannten in das Bürgerrecht der Gemeinde Illnau. Ohne gegen die Bewerberin etwas einzuwenden, führt er aus, daß weder deren Eltern noch sie selbst je in Illnau gewohnt haben. Da schon der Vater Schmid und auch die Gesuchstellerin immer in Zürich sich aufgehalten haben und ersterer auch Bürger von Zürich sei, so sei es nur am Platze, wenn auch die Wiedereinbürgerung in Zürich erfolge.
Wir beehren uns, Ihnen hievon unter Rücksendung der eingelegten Akten Kenntnis zu geben. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des zitierten Bundesgesetzes überlassen wir es dem Bundesrat, ob und eventuell in welcher Weise er dem vorliegenden Gesuche entsprechen will.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich, den Gemeinderat Illnau und die Direktion des Innern.