Signatur | StAZH MM 3.3 RRB 1889/1067 |
Titel | Ehedispens. |
Datum | 08.06.1889 |
P. | 244 |
[p. 244] Philipp Leszinski von Ozorkow, Rußland, wohnhaft in Außersihl, wünscht sich mit Henriette Guggenheim von Neu-Lengnau, Aargau, wohnhaft in Lengnau, zu verehelichen. Als Hinterlage für die nachgesuchte Aufenthalts- und Ehebewilligung deponirte der schriftenlose Bräutigam, resp. der Vater der Braut, Samuel Daniel Guggenheim von Lengnau, unterm 25. April a. c. bei der Justiz- und Polizeidirektion drei Obligationen auf die Zürcher Kantonalbank im Betrage von je eintausend Franken, Nrn. 194,782, 194,783, 194,784, nebst Coupons je vom 15. September 1889 ab.
Unter Einsendung der Geburtsscheine der Brautleute und der Verkündscheine von Außersihl und Lengnau stellt das Zivilstandsamt Außersihl mit Eingabe vom 5. Juni a. c. das Gesuch, um Dispens im Sinne des Art. 31 lemma 5 des Bundesgesetzes betreffend Zivilstand und Ehe, unter Hinweis auf die bereits geleistete Kaution.
Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion,
beschließt:
1. Der nachgesuchte Dispens wird ertheilt und die Justizdirektion ermächtigt, nach nunmehr erfolgter Verkündung dem Zivilstandsamt Außersihl den Konsens zur Trauung der Brautleute Leszinski-Guggenheim zu ertheilen.
2. Mittheilung an das Zivilstandsamt Außersihl unter Bezug der Ausfertigungsgebühr und Rücksendung der vorgelegten Akten, und an die Justizdirektion.