Signatur | StAZH MM 3.30 RRB 1916/1173 |
Titel | Straßen. |
Datum | 04.05.1916 |
P. | 417 |
[p. 417] Mit Schreiben vom 24. Februar 1916 ersucht der Gemeinderat Rifferswil auf Veranlassung des Gemeinderates Mettmenstetten, für den Bau einer Straße II. Klasse von der Kiesgrube bei Hefferswil bis zur Einmündung des Fußweges in die Straße III. Klasse in Unterrifferswil die nötigen technischen Vorarbeiten vorzunehmen.
Die Baudirektion berichtet:
Der Gemeinderat Mettmenstetten hat an Stelle, des bestehenden Fußweges den Bau einer Straße II. Klasse angestrebt. Der Fußweg mit dem Endstück der genannten Gemeindestraße verbindet die Hefferswilerstraße (Straße II. Klasse Nr. 7) mit der Albisstraße (Straße I. Klasse Nr. 1). Der Fußweg ist 190 m lang und 1,5 m breit, die Fortsetzung zirka 100 m lang und 4,5 m breit; die Gesamtlänge beträgt somit rund 300 m. Diese Verbindung bildet mit den beiden Staatsstraßen annähernd ein gleichseitiges Dreieck und es beträgt der Umweg für Fuhrwerke höchstens 300 m.
Es handelt sich um eine untergeordnete Verbindung, deren Übernahme vom Staate abgelehnt werden muß (§ 4 der Verordnung betreffend das Verfahren bei Klassifikation, Bau und Korrektion von Straßen II. Klasse).
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Das Gesuch des Gemeinderates Rifferswil betreffend Anfertigung der technischen Vorarbeiten für eine Straße II. Klasse von der Kiesgrube Hefferswil bis zur Straße III. Klasse in Unterrifferswil wird abgewiesen.
II. Mitteilung an die Gemeinderäte Rifferswil und Mettmenstetten, den Bezirksrat Affoltern, sowie an die Baudirektion.