Signatur | StAZH MM 3.30 RRB 1916/1175 |
Titel | Mostmarkt. |
Datum | 06.05.1916 |
P. | 417 |
[p. 417]
[Präsidialverfügung]
Der Regierungsrat beschließt auf dem Zirkulationswege:
I. An das Organisationskomitee für den 8. Schweizerischen Mostmarkt in Zürich wird durch Kanzleimissiv geschrieben:
Mit Schreiben vom 5. Mai 1916 laden Sie den Regierungsrat ein, sich am offiziellen Tag des Schweizerischen Mostmarktes in der Tonhalle Zürich, Montag, den 8. Mai 1916, durch eine Abordnung vertreten zu lassen.
Wir haben Auftrag, Ihnen namens des Regierungsrates Ihre freundliche Einladung angelegentlich zu verdanken und Ihnen zugleich mitzuteilen, daß die Behörde bedauert, der Einladung im Hinblick auf die gegenwärtigen Zeitverhältnisse und anderweitige starke Inanspruchnahme ihrer Mitglieder (gleichzeitige Tagung des Kantonsrates) nicht Folge geben zu können.
Ihnen guten Erfolg Ihrer Veranstaltung wünschend, etc.
II. Mitteilung an die Staatskanzlei.