Signatur | StAZH MM 3.31 RRB 1917/1857 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 19.07.1917 |
P. | 622 |
[p. 622] Mit Zuschrift vom 13. Juli 1917 legt die Bausektion I des Stadtrates Zürich zur Genehmigung vor:
1. Den Plan über die abgeänderten Baulinien der neuen Waidstraße im Waidgut;
2. die Pläne über die Bau- und Niveaulinien der obéra Waidstraße von der Käferholzstraße bis zum Gebiet des projektierten städtischen Spitals und für eine Verbindungsstraße von der neuen Waidstraße zur obern Waidstraße.
Die Vorlagen wurden vom Großen Stadtrate Zürich am 13. Januar beziehungsweise am 31. März 1917 festgesetzt und am I0./13. April und 22-/26. Juni 1917 im kantonalen Amtsblatte ausgeschrieben.
Laut Zeugnissen der Bezirksratskanzlei Zürich vom 9. Juli 1917 sind gegen die Vorlage keine Rekurse eingegangen.
Die Baudirektion berichtet:
1. Die Änderung der durch Regierungsratsbeschluß vom 25. März 1915 genehmigten Baulinien der neuen Waidstraße im Waidgut betrifft die Richtung derselben, indem sie so verlegt worden sind, daß sie vier größere Gebäude im Waidgut nicht mehr anschneiden. Der Grund für die Verschiebung liegt darin, daß die Stadt diese Gebäude zu Spitalzwecken umzubauen beabsichtigt und hiefür keine Ausnahmen von dem Gesetz beanspruchen möchte.
2. Die Baulinien der obern Waidstraße wurden nach der Vorlage des Stadtrates Zürich durch Regierungsratsbeschluß vom 25. Mai 1915 aufgehoben, weil die obere Waidstraße durch die neue Waidstraße in den Rang einer Nebenstraße versetzt wurde, für welche neue, den Verhältnissen besser an gepaßte Bau- und Niveaulinien vorbehalten wurden. Die gegenwärtige Vorlage trägt diesen Verhältnissen in der Weise Rechnung, daß sich die neuen Baulinien mit 15 m Abstand so eng wie möglich dem Straßenzug anpassen. Vom Baulinienabstand entfallen 5 m auf die Fahrbahn, 2,5 m auf das talseitige Trottoir, 3 m auf den anschließenden Vorgarten und 4,5 m auf den bergseitigen Vorgarten. Bei der Abzweigung von der Käferholzstraße ist die südliche Baulinie auf 10 m normal zur genehmigten westlichen Baulinie der Käferholzstraße gezogen. Der Anschluß der obern Waidstraße an die neue Waidstraße erfolgt beim projektierten Kesselhaus des projektierten städtischen Krankenhauses durch eine Rampenstraße von 5 m Fahrbahnbreite; 5 m östlich der Einmündung dieser Verbindungsstraße in die obere Waidstraße ist die südliche Baulinie durch eine Winkelrechte zur obern Waidstraße mit der nördlichen Baulinie der neuen Waidstraße verbunden, wodurch die östliche Baulinie der Verbindungsstraße gebildet wird. Ihre westliche Baulinie biegt 5 m vor der Ostfront des projektierten Kesselhauses winkelrecht von der nördlichen Baulinie der obern Waidstraße ab. Der Abstand zwischen der östlichen und westlichen Baulinie der Verbindungsstraße beträgt ungefähr 90 m.
Die Niveaulinie paßt sich der bestehenden Straße an und nimmt nur eine Ausgleichung bestehender Unregelmäßigkeiten vor. Die Steigung beträgt im Anschluß an die Käferholzstraße 12,5% auf 96 m Länge und nach einem Übergang von 100 m Länge noch 0,5% bis zur Abzweigung der Rampenstraße nach der neuen Waidstraße. Von hier bis zum projektierten Kesselhaus steigt die Straße 5%. Dort schließt ein privater Zufahrtsweg zum Spitalgebiet an. Die Verbindungsstraße zur neuen Waidstraße fällt mit 8,2%.
Gegen beide Vorlagen ist nichts einzuwenden.
Auf den Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die von der Bausektion I des Stadtrates Zürich eingereichten Vorlagen
a) über die abgeänderten Baulinien der neuen Waidstraße im Waidgut (vom Großen Stadtrate am 13. Januar 1917 festgesetzt),
b) über die Bau- und Niveaulinien der obern Waidstraße von der Käferholzstraße bis zum Gebiet des projektierten städtischen Spitals und für eine Verbindungsstraße von der neuen Waidstraße zur obern Waidstraße (vom Großen Stadtrate am 21. März 1917 festgesetzt),
werden genehmigt unter Aufhebung der ersetzten Baulinien an der neuen Waidstraße im Waidgut.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung der Doppel der genehmigten Vorlagen, sowie an die Baudirektion.