Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.32 RRB 1918/0001
TitelNiederlassungsentzug.
Datum05.01.1918
P.3

[p. 3] Nach Einsicht eines Antrages der Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Ernst Bircher, Chauffeur, von Wölflinswil, Kanton Aargau, geboren am 17. März 1893, in der Polizeikaserne im Strafverhaft, wird die Niederlassung im Kanton Zürich entzogen und das Wiederbetreten desselben ohne die Bewilligung der Polizeidirektion untersagt, mit der Androhung, daß er bei Zuwiderhandlung dem Gerichte zur Bestrafung wegen Ungehorsams gemäß § 80 des Strafgesetzbuches überwiesen würde.

II. Mitteilung an: a) Die Polizeidirektion zum Vollzug, b) den Regierungsrat des Kantons Aargau mit folgendem Schreiben:

Wir bringen Euch zur Kenntnis, daß wir dem Ernst Bircher, Chauffeur, von Wölflinswil, geboren am 17. März 1893, in Anwendung von Artikel 45 der Bundes- und Artikel 14 der zürcherischen; Staatsverfassung die Niederlassung in unserem Kanton entzogen haben.

Ernst Bircher verbüßt gegenwärtig eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen wegen Unterschlagung. Wegen Betruges, Urkundenfälschung und Unterschlagung ist er im ganzen, 4 mal gerichtlich bestraft worden. Ferner wurde er vom Territorialgericht 5 in Zürich am 19. Februar 1915 wegen Desertion zu 8 Monaten Gefängnis und zwei Jahren Einstellung im Aktivbürgerrecht verurteilt. Nach dem Bericht unseres Polizeikommandos vom 21. Dezember 1917 ist er wegen seines Verhaltens von seiner Familie verstoßen worden und treibt sich nun auf dem Pflaster der Stadt Zürich herum, ohne irgend etwas zu arbeiten, sodaß es zweifelhaft erscheint, auf welche Weise er die Mittel zu seinem Unterhalt verdient. Er muß als eine die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Persönlichkeit bezeichnet werden. Wir empfehlen Euch, für diesen noch jugendlichen Delinquenten vorsorgliche Maßnahmen zu treffen, und lassen ihn zu diesem Zwecke nach der Strafverbüßung Euerem Polizeikommando zuführen.