Signatur | StAZH MM 3.32 RRB 1918/0002 |
Titel | Niederlassungsentzug. |
Datum | 05.01.1918 |
P. | 3 |
[p. 3] Nach1 Einsicht eines Antrages der Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Jakob Merian Stacher, Auslader, von Frasnacht, Kanton Thurgau, geboren am 9. September 1873, wohnhaft Zwinglistraße 40, in Zürich 4, wird die Niederlassung im Kanton Zürich entzogen und das Wiederbetreten desselben ohne die Bewilligung der Polizeidirektion untersagt, mit der Androhung, daß er bei Zuwiderhandlung dem Gerichte zur Bestrafung wegen Ungehorsams gemäß § 80 des Strafgesetzbuches überwiesen würde.
II. Mitteilung an: a) Die Polizeidirektion zum Vollzug, b) den Regierungsrat des Kantons Thurgau mit folgendem Schreiben:
Wir bringen Euch zur Kenntnis, daß wir dem Jakob Merian Stacher, Auslader, von Frasnacht, geboren am 9. September 1873, wohnhaft Zwinglistraße 40, in Zürich 4, in Anwendung von Artikel 45 der Bundes- und Artikel 14 der zürcherischen Staatsverfassung die Niederlassung in unserm Kanton entzogen haben.
Jakob Merian Stacher hat wegen Unterschlagung, Betruges, Unzucht, vorsätzlicher Körperverletzung und Bettels im ganzen 11 gerichtliche Bestrafungen erlitten. Nach dem Vorstrafenverzeichnis erscheint er als ein Individuum, das die öffentliche Sicherheit und Sittlichkeit in höchstem Maße gefährdet. Um ihn von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten, lassen wir ihn demnächst Euerem Polizeikommando zuführen, damit von der Heimatbehörde für ihn vorsorgliche Maßnahmen getroffen werden können.