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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.32 RRB 1918/1850
TitelNotstandsmaßnahmen.
Datum24.07.1918
P.638

[p. 638]

[Präsidialverfügung]

Der Kantonsrat bringt zur Kenntnis, daß er in seiner Sitzung vom 15. Juli 1918 nach Einsicht des Memorials einer Frauenversammlung vom 10. Juni 1918 und nach Prüfung der Anträge der beratenden Kommission folgenden Beschluß betreffend Notstandsmaßnahmen gefaßt habe:

Der Regierungsrat wird eingeladen:

1. Ungesäumt eine Vorlage einzubringen, nach welcher der Kanton die sogenannte Milchpreisdifferenz ab 1. Juli 1918 übernimmt;

2. dahin zu wirken, daß die Milchrationierung auf dem ganzen Gebiet des Bundes einheitlich geregelt werde;

3. die Frage zu prüfen, ob die Milchration nicht für einzelstehende Personen erhöht werden kann;

4. festzustellen, in welchen Gemeinden ein Bedürfnis für die Errichtung von Suppenanstalten und Volksküchen besteht, und dafür zu sorgen, daß solche entweder durch die Gemeinden oder durch industrielle Betriebe geschaffen werden. Diese Küchen sind unter Kontrolle zu stellen und zu unterstützen;

5. die Obsternte in erster Linie für Ernährungszwecke zu sichern, das Dörren in den Haushaltungen und die Errichtung von Anlagen zum Dörren von Obst und Gemüse in den Gemeinden zu veranlassen;

6. die Gemeinden einzuladen, den Schülern in Zwischenzeiten Nahrungsmittel abzugeben.

Dieser Beschluß wird der kriegswirtschaftlichen Kommission (kant. Ernährungsamt) zum Antrag übermittelt.