Signatur | StAZH MM 3.32 RRB 1918/1890 |
Titel | Eheschließung. |
Datum | 25.07.1918 |
P. | 651 |
[p. 651] A. Unter Vorlage der beim Zivilstandsamt Zürich erhobenen Akten stellen die Brautleute: Jeck, Friedrich Wilhelm. Dekorationsmaler, ledig, geboren 1885, früher preussischer Staatsangehöriger, jetzt heimatlos, in Zürich 4, Zwinglistraße 18, und Schweizer, Julie Marie, Verkäuferin, ledig, geboren 1887, von Stuttgart, Württemberg, in Zürich 2, das Gesuch, es möchte dem Zivilstandsamt Zürich gestattet werden, ihre Trauung vorzunehmen.
Der Bräutigam ist nach seinen Angaben seit einigen Jahren aus dem preussischen Staatsverband entlassen und hat bis jetzt keine andere Staatsangehörigkeit erworben. Dagegen tat er vor kurzer Zeit Schritte zur Erwerbung eines schweizerischen Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts. Die für die Eheschließung notwendige Kaution von Fr. 3000 ist bei der Direktion des Innern geleistet worden. Die Verkündigung des Eheversprechens erfolgte vorschriftsgemäß und ohne Einsprache.
B. Zugleich ersuchen die Verlobten, die Heiratskaution nach dem Eheabschluß auch als Kaution für die Niederlassung haften zu lassen.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern
beschließt der Regierungsrat:
I. Das Zivilstandsamt Zürich wird ermächtigt, die Trauung der Brautleute Jeck-Schweizer vorzunehmen.
II. Der Regierungsrat erklärt sich damit einverstanden, daß die bei der Direktion des Innern hinterlegte Realkaution von Fr. 3000 für die zu gründende Familie Jeck-Schweizer auch als Kaution für die öffentlichrechtlichen und ökonomischen Nachteile und für alle Folgen allfällig eintretender Heimatlosigkeit oder Verarmung, die der schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Zürich und seinen Gemeinden aus der Duldung erwachsen sollten, haften kann.
III. Die Staatsgebühr beträgt Fr. 20; sie ist mit den Ausfertigungs- und Stempelgebühren vom Bräutigam zu beziehen.
IV. Mitteilung an den Bräutigam, das Zivilstandsamt Zürich, Abteilung Ehen, unter Rückschluß der Akten, den Polizeivorstand der Stadt Zürich, das kantonale Fremdenpolizeibureau, sowie die Direktion des Innern.