
| Signatur | StAZH MM 3.32 RRB 1918/1906 |
| Titel | Abänderung des Strafgesetzbuches. |
| Datum | 25.07.1918 |
| P. | 657 |
[p. 657]
[Präsidialverfügung]
Durch Zuschrift vom 22. Juli 1918 macht der Kantonsrat die Mitteilung, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage den Antrag betreffend das Volksinitiativbegehren vom 24. November 1913 auf Abänderung des Strafgesetzbuches beraten und folgenden Beschluß gefaßt habe:
I. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, das Volksinitiativbegehren vom 24. November 1913 auf Abänderung des Strafgesetzbuches zu verwerfen.
II. Der Regierungsrat wird eingeladen, die Volksabstimmung über die Initiative anzuordnen, und ermächtigt, den beleuchtenden Bericht an das Volk auszuarbeiten.
III. Mitteilung an den Regierungsrat.
Dieser Beschluß wird der Justiz- und Polizeidirektion zum Antrag, sowie der Direktion des Innern zum Zwecke der Anordnung der Volksabstimmung Übermacht.