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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.32 RRB 1918/3106
TitelBrotverbilligung.
Datum04.12.1918
P.1060

[p. 1060]

[Präsidialverfügung]

Die kriegswirtschaftliche Kommission berichtet:

Durch Beschluß des Kantonsrates vom 2. Dezember 1918 soll Brot allgemein um 10 Rp. für das Kilogramm verbilligt werden. Der Vollzug dieser Maßnahme hätte mit geringstem Kostenaufwand durch Verbilligung des im Kanton Zürich verbrauchten Mehles um Fr. 13.50 für 100 kg, entsprechend 135 kg Brot, durchgeführt werden können. Besprechungen zwischen dem kantonalen Ernährungsamt und Vertretern der Müller hatten aber ein negatives Ergebnis. Die Müller lehnen die Übernahme der zu gewärtigenden Mehrarbeit ab. Besseres Resultat hatten Besprechungen mit dem Vorstand des kantonalen Bäckermeisterverbandes, der sich bereit erklärte, vom Kanton auszugebende Wertmarken in Zahlung zu nehmen und die eingelösten Marken bei den Gemeinderatskanzleien einzuziehen, damit nicht jede Familie genötigt ist, jeden Monat einmal bei der Gemeinderatskanzlei die kleinen Verbilligungsbeträge einzuziehen, wodurch diesen Amtsstellen eine gewaltige Mehrarbeit entstehen würde. Die Bäckermeister wollen die von ihnen zu übernehmende Arbeit aber nur gegen angemessene Entschädigung leisten, über deren Höhe noch keine Vereinbarungen bestehen. 1% der einkassierten Summen erscheint, in Anbetracht, daß es sich um eine allgemeine Hilfsaktion handelt, von der auch die Bäckermeister für sich und ihr Personal profitieren, als angemessen.

Der Regierungsrat,

auf Antrag der kriegswirtschaftlichen Kommission,

beschließt

auf dem Zirkulationswege:

I. Siehe den Beschluß im Amtsblatt, Textteil, Seite 2092.

II. Mitteilung an die kriegswirtschaftliche Kommission, an die Finanzdirektion, an das kantonale Fürsorgeamt und an das kantonale Ernährungsamt.