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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.33 RRB 1919/2405
TitelQuartierplan.
Datum06.09.1919
P.854–855

[p. 854] Mit Eingabe vom 15. August 1919 teilt der Stadtrat Zürich mit, daß er mit Beschluß vom 30. Oktober 1918 den Quartierplan Nr. 210 des Landes zwischen projektierter Zuger-, Badener-, Herdern- und projektierter Bäckerstraße nebst den Bau- und Niveaulinien und Querprofilen der Quartierstraßen, der Hofzufahrten, den rückliegenden Baulinien im Baublock zwischen Straße A und projektierter Zugerstraße, der Einbuchtung der Baufronten an der Zugerstraße zwischen Agnes- und Kanzleistraße, der öffentlichen Anlage bei der Straße A, endlich der Auflassung der alten Bienenstraße und der Bereinigung verschiedener Grenz- und Servitutsverhältnisse, neu festgesetzt habe.

Auf die Publikation im kantonalen und städtischen Amtsblatt vom 19. November 1918 hin sind zwei Rekurse eingegangen, die vom Bezirksrat Zürich am 10. April 1919 abgewiesen wurden. Der Entscheid wurde stillschweigend anerkannt. Laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei vom 10. Mai 1919 sind gegen den Quartierplan keine Rekurse mehr anhängig.

Die Baudirektion berichtet:

1. Der Stadtrat Zürich hat auf Begehren beteiligter Grundeigentümer am 27. April 1904 für das Gebiet zwischen projektierter Zuger-, Badener-, Herdern- und projektierter Bäckerstraße das Quartierplanverfahren eingeleitet und die amtliche Durchführung beschlossen.

2. Das Projekt sieht fünf Quartierstraßen, zwei Hofzufahrten, eine kleine öffentliche Anlage längs der Straße A, die Durchführung einer Anzahl Grenzbereinigungen und die Festlegung von rückliegenden Baulinien für den großen Baublock zwischen der Zugerstraße und der Straße A, sowie die Festlegung einer Einbuchtung der Baufronten an der Zugerstraße vor. Zwei Quartierstraßen, die verlängerte Agnes- und die verlängerte Kanzleistraße, verlaufen von der projektierten Zugerstraße aus westwärts annähernd parallel zur Badenerstraße bis zur Herdernstraße. Eine dritte Straße, die Straße A, führt von der Badenerstraße ungefähr parallel zur Herdernstraße zur projektierten Bäckerstraße. Westwärts an das Mittelstück der Straße A schließt die öffentliche Platzanlage von 12 m Breite und 70 m Länge an. Die weiteren Straßen B und C führen in einem Abstand von etwa 57 m zueinander von der Badener- zur verlängerten Agnesstraße. Der große Baublock zwischen der projektierten Kanzlei-, Zuger-, Agnesstraße und der Straße A wird im Innern durch rückliegende Baulinien freigelegt. Das Innere dieses Baublocks soll durch die Hofzufahrten I und II erschlossen und als Gartenanlage nur zu Gartenzwec- [p. 855] ken verwendet werden. An der mittleren Teilstrecke der Zugerstraße, zwischen Agnes- und Kanzleistraße, wird auf die Länge von etwa 57 m eine Einbuchtung der Baufronten vorgesehen, die von der genehmigten westlichen Baulinie der Zugerstraße um 8 m zurückliegt.

3. Alle projektierten Straßen und Zufahrten liegen beinahe eben. Die Agnesstraße steigt von der Herdernstraße aus mit 0,2% bis zur Zugerstraße. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6 m, die beiden Trottoire eine solche von je 2,5 m und der nördliche Vorgarten von 6 m, woraus sich ein Baulinienabstand von 17 m ergibt. Auf der Strecke zwischen den Straßen A und B ist das südliche Trottoir auf 8,5 m verbreitert und eine Baumallee vorgesehen. Dementsprechend beträgt der Baulinienabstand auf dieser Teilstrecke 23 m. Die Kanzleistraße steigt von der Herdern- bis zur projektierten Zugerstraße mit 0,15%. Die Fahrbahn soll 6 m, die beiden Trottoire je 2,5 m und der nördliche Vorgarten 6 m breit werden, was einen Baulinienabstand von 17 m ergibt. Von der projektierten Straße A aufwärts bis etwas über die Hofzufahrt ist ebenfalls eine Verbreiterung des südlichen Trottoirs auf 8,5 m und eine Baumallee vorgesehen. Der Baulinienabstand beträgt deshalb auf dieser Zwischenstrecke 23 m. Die Straße A fällt von der Badenerstraße mit 0,58% bis zur Agnesstraße, dann mit 0,63%. zur Kanzleistraße und mit 0,57% zur Bäckerstraße. Sie ist in der Richtung mehrfach gebrochen und erhält ein Ausbauprofil von 7 m Fahrbahn, zwei Trottoire von je 2,5 m und einen 6 m breiten westlichen Vorgarten, zusammen 18 m Baulinienabstand. Auf der mittleren Teilstrecke beträgt der Baulinienabstand 30 m, da an das westliche Trottoir die 12 m breite öffentliche Anlage anschließt. Die Straße B fällt von der Badener- zur Agnesstraße mit 0,561%. Bei einem Baulinienabstand von 17 m entfallen auf die Fahrbahn 6 m, die beiden Trottoire je 2,5 m und den westlichen Vorgarten 6 m. Die Straße C fällt mit 0,617% von der Badener- zur Agnesstraße. Sie erhält eine Fahrbahn von 5 m, zwei Trottoire von je 2,5 m und einen 5 m breiten westlichen Vorgarten, zusammen 15 m Baulinienabstand. Die Hofzufahrt I fällt von der Agnesstraße mit 0,67%. zur Kanzleistraße. Sie erhält eine Breite von 5 m, bei den eigentlichen Hofdurchfahrten von 3 m. Die Hofzufahrt II erhält ein Gefälle von 0,2% und eine Breite von 3 m, mit einer Verbreiterung auf 5 m an beiden Enden.

Auf den Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Quartierplan Nr. 210 des Landes zwischen projektierter Zuger-, Badener-, Herdern- und projektierter Bäckerstraße, in Zürich 4, wird nach der Vorlage des Stadtrates Zürich genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rücksendung eines genehmigten Planexemplares und an die Baudirektion.