Signatur | StAZH MM 3.34 RRB 1920/1503 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 14.05.1920 |
P. | 551 |
[p. 551] Mit Eingabe vom 1. Mai 1920 übermittelt der Gemeinderat Schlieren die Pläne für die abgeänderten Bau- und Niveaulinien des projektierten verlängerten Brunnackersteiges zur Genehmigung, die er am 23. März 1920 festgesetzt hat.
Laut beiliegendem Zeugnis der Bezirksratskanzlei vom 16. April 1920 sind keine Rekurse eingegangen. Die Ausschreibung im Amtsblatt fand am 26. März 1920 statt.
Die Baudirektion berichtet:
1. In seiner Eingabe führt der Gemeinderat aus, daß die Bau- und Niveaulinien der Quartierstraße E vom Regierungsrat bereits im Quartierplan Nr. 2 (25. Mai 1905, beziehungsweise 19. August 1915) und diejenigen der Quartierstraße II im Quartierplan Nr. 8 (23. Dezember 1916) genehmigt seien. Die Quartierstraße E sollte seinerzeit eine Fortsetzung erhalten, wogegen die Quartierstraße II nur als kleines Wohnsträßchen vorgesehen wurde.
Unterdessen hätten nun die Schweizerischen Bundesbahnen um die Aufhebung des Niveauüberganges des Fußweges Kataster Nr. 3206 an der Urdorfer Bahnlinie nachgesucht. Als Äquivalent sollte von der Quartierstraße II ausgehend ein Personendurchgang unter der Urdorfer Bahnlinie erstellt werden. Dadurch werde das Quartiersträßchen II und der untere Teil der Straße E in Zukunft einen gewissen Kleinwagen-Durchgangsverkehr aufweisen. Die Gemeindeversammlung vom 2. November 1919 habe deshalb beschlossen, den untern Teil der Straße E, sowie die Quartierstraße II im öffentlichen Verfahren auszuführen.
Bei diesem Anlaß hatten die Anstößer den Gemeinderat ersucht, das Trace der Quartierstraße etwas zu verlegen, d. h. die Straßenanlage etwas mehr den bestehenden Grenzen anzupassen. Es wurde hiebei speziell erwähnt, daß der Bau des übrigen Teilstückes der Straße E noch lange Zeit auf sich warten lassen werde und somit eigentlich der untere Teil der Straße E und die Quartierstraße II eine einzige Straße für sich bilden. Der Gemeinderat habe diese Gründe unter den gegebenen neuen Verhältnissen gewürdigt und die Straße, heute verlängerter Brunnackersteig genannt, im Sinne des unterbreiteten Projektes abgeändert.
Aus diesem Grunde mußten auch die Baulinien der Quartierstraße II nach der heutigen Vorlage abgeändert werden. Der Baulinienabstand betrage wiederum 12 m. Die Niveaulinie wurde ebenfalls abgeändert und eine durchgehende gleichmässige Steigung von zirka 14% erreicht.
2. Die Änderung ist geringfügiger Natur und steht im Zusammenhang mit der Straßen-Unterführung, welche Ersatz bietet für die Niveauübergänge bei km 7.132 und 7.243. Der Regierungsrat hat die Vorlage am 26. Juni 1919 behandelt (Nr. 1739); vergl. auch Verfügung der Baudirektion Nr. 2084 vom 29. IX. 1919.
Auf den Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die vom Gemeinderat Schlieren vorgelegte Abänderung der Bau- und Niveaulinien des Brunnackersteiges (Straße E und II) im Quartierplan Nr. 8 wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Schlieren unter Rücksendung eines Planexemplars mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.