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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.34 RRB 1920/1504
TitelQuartierplan.
Datum14.05.1920
P.551–552

[p. 551] Mit Eingabe vom 12. Februar 1920 übermittelt der Gemeinderat Seebach den Quartierplan Jungholz und ersucht um Genehmigung desselben.

Die Baudirektion berichtet:

1. Das «Jungholzgebiet» in Seebach ist im Norden und Osten durch die Felsenberg- und die Jungholzstraße, im Süden durch die Weiher- und Industriestraße und im Westen durch die im Quartierplanverfahren festgesetzte Verlängerung der Eisenstraße begrenzt. Die Achse der Fahrbahn der verlängerten Eisenstraße fällt zwischen der Industrie- und verlängerten Weiherstraße mit der Grenze der Gemeinden Seebach und Örlikon zusammen. Dieser Umstand brachte ein gemeinsames Vorgehen der beiden Gemeinden mit sich, trotzdem im übrigen das Quartierplangebiet ganz zu Seebach gehört.

2. Die Genehmigung der Vorlage ist am 10. Juli 1917 durch den Gemeinderat Seebach, beziehungsweise am 27. August 1917 durch den Gemeinderat Örlikon erfolgt. Die Planauflage fand vom 4.-18. September 1917 statt.

Am 17. September 1917 rekurrierte die Maschinenfabrik Örlikon, die Eigentümerin eines von der Baulinie der verlängerten Eisenstraße angeschnittenen Grundstückes ist, gegen die Quartierplanfestsetzung an den Bezirksrat. Der Bezirksrat Zürich hieß den Rekurs insofern gut, als der Gemeinderat Seebach eingeladen wurde, den Baulinienabstand für das untere Teilstück der projektierten Verlängerung der Eisenstraße auf 17 m zu verringern und die Vorkehrungen für die Eindolung des im Quartierplangebiet liegenden Binzmühlebaches ungesäumt an Hand zu nehmen.

Am 15. Juni 1918 rekurrierte der Gemeinderat Seebach gegen den Entscheid des Bezirksrates an den Regierungsrat. Dieser hat den Rekurs abgewiesen, sodaß der Baulinienabstand für das untere Teilstück der projektierten verlängerten Eisenstraße bei einem westlichen Vorgartengebiet von 3,5 m und einem östlichen von 4 m auf 17 m festgesetzt blieb.

3. Im faktischen Teil des zitierten Regierungsratsbeschlusses vom 23. Oktober 1919 ist der Quartierplan materiell behandelt worden. Die Reduktion des Baulinienabstandes von 20 auf 17 m für das Teilstück der projektierten Eisenstraße zwischen der Einmündung der verlängerten Weiherstraße und [p. 552] der Felsenbergstraße (II. Klasse Nr. 6) ist in der Vorlage vorgenommen, sodaß einer Genehmigung nichts mehr im Wege steht.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Quartierplan «Jungholz», in Seebach, zwischen der Felsenberg-, Jungholz-, Weiher- und Industriestraße wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Gemeinderäte Örlikon und Seebach unter Zustellung eines genehmigten Planexemplares an letztern, sowie an die Baudirektion mit den Akten.