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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.35 RRB 1921/3412
TitelSteuergesetz.
Datum10.11.1921
P.1100

[p. 1100]

[Präsidialverfügung]

Durch Zuschrift vom 7. November 1921 bringt der Kantonsrat zur Kenntnis, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend die direkten Steuern vom 25. November 1917 beraten und die Vorlage in der Fassung der Redaktionskommission vom I. November 1921 unverändert angenommen habe.

Der Regierungsrat wird eingeladen, den beleuchtenden Bericht an das Volk abzufassen und die Volksabstimmung anzuordnen.

Diese Mitteilung wird der Finanzdirektion zum Antrag und der Direktion des Innern zur Anordnung der Volksabstimmung übermacht.