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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.39 RRB 1925/2152
TitelBrücken.
Datum15.10.1925
P.731–732

[p. 731] Die Baudirektion berichtet:

1. Der hölzerne Belag in der Reußbrücke in der Straße I. Klasse, Nr. 2, Hedingen-Ottenbach (-Muri) ist etwa zu 1/3 derart abgenützt, daß er erneuert werden muß. Im Oktober 1921 wurde anläßlich der Brückenverstärkung ein Teil des föhrenen Brückenbelages durch Lärchenbohlen ersetzt, die sich bis jetzt gut bewährt haben. Wegen des zunehmenden Lastwagenverkehrs empfiehlt es sich, die Stärke der neuen Bohlen von 10 auf 12 cm zu erhöhen. Die Kosten des Ersatzes von 130 m2, rund 1/3 des ganzen Brückenbelages, werden zu Fr. 5000 angeschlagen.

Der Unterhalt der zur Hälfte auf aargauischem Gebiet liegenden Brücke ist laut Regierungsratsbeschluß Nr. 384 vom 2. März 1895 alleinige Sache des Kantons Zürich.

2. In der Tößbrücke der Straße I. Klasse, Nr. 3 Wila-Tablat ist der 1916 nach der Brückenverstärkung eingebaute und 1921 erstmals teilweise erneuerte Holzbelag teils durch natürliche Abnützung, teils durch Schwamm und Fäulnis, erneuerungsbedürftig geworden. Es empfiehlt sich, die bisherige aus 10 cm starken Tragbohlen und 5 cm starken Schutzbrettern bestehende doppelte Konstruktion aus Föhrenholz, die den Wasserablauf hindert und das Faulen des Holzes begünstigt, durch einen einfachen Belag aus karbolinierten 10 cm starken, 30 cm breiten Lärchenbohlen, mit offenen Fugen versetzt, zu ersetzen. [p. 732]

Der Kostenvoranschlag beträgt Fr. 4200. Da es sich um eine Straße I. Klasse handelt, sind die gesamten Kosten vom Staate zu tragen.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Für die teilweise Erneuerung des Belages der Reußbrücke in der Straße I. Klasse, Nr. 2 Hedingen-Ottenbach werden Fr. 5000 aus Budgettitel XI. C. d. 4 bewilligt.

II. Das Projekt für den Umbau der Fahrbahn der Tößbrücke in der Straße I. Klasse, Nr. 3 Wila-Tablat wird genehmigt und für dessen Ausführung ein Kredit von Fr. 4200, auf Budgettitel XI. C. b zu verrechnen, bewilligt.

III. Mitteilung an die Baudirektion.