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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.4 RRB 1890/0371
TitelBauten.
Datum20.02.1890
P.84

[p. 84] Durch Kantonsrathsbeschluß vom 18. November 1889 wurde dem Regierungsrath für die Erstellung einer neuen Scheune bei der landwirthschaftlichen Schule im Strickhof ein Kredit von 65 000 Fr. bewilligt, und hat sich die Direktion des Innern mit den diesfälligen Planvorlagen und der Konkurrenzeröffnung einverstanden erklärt.

Auf erfolgte Ausschreibung der verschiedenen Arbeitsgattungen gingen im Ganzen die in beiliegender Zusammenstellung enthaltenen 73 Preisofferten ein.

Nach vollzogener Prüfung durch die Bauinspektion empfiehlt es sich, die Arbeiten folgendermaßen zu vergeben:

1. Erdarbeiten: an Hern Schenkel, Unternehmer, in Wiedikon, zu Fr. 2910.
2. Maurerarbeiten: an Herrn Landolt, Baumeister, in Andelfingen, zu 19 829. 30
3. Cementarbeiten: an Herrn Schwarzenbach, Cementier, in Außersihl, zu 10 353.
4. Steinhauerarbeiten: an Herrn Landolt, Baumeister, in Andelfingen, zu 986. 40
5. Zimmerarbeiten: an Gebr. Meybohm, Zimmermeister, in Hottingen, zu 13 859. 25
6. Schlosserarbeiten: an Herrn Vogt, Schlosserei, in Oberstraß, zu 944.
7. Spenglerarbeiten: an Herrn Bänninger in Riesbach, zu 866. 50
8. T-Balkenlieferung: an Herrn David Wiser in Zürich, zu 3642. 50
9. Glaserarbeiten: an Herrn Brunner in Hirslanden, zu 990.
10. Malerarbeiten: an Herrn Frei in Oberstraß, zu 797. 50
Total Fr. 55 178. 45

Hiezu ist Folgendes zu bemerken, daß einzelne Offerten unvollständig eingereicht worden sind. Herr Mollet, als Maurermeister, ist mit Cementarbeiten weniger vertraut, und wird hiefür Herr Schwarzenbach vorgeschlagen, indem die Preisdifferenz unbedeutend ist. Bezüglich der Steinhauerarbeiten ist die Differenz zwischen Landolt und dem Mindestfordernden klein, und liegt es im Interesse des Baubetriebes, Maurer- und Steinhauerarbeiten an den gleichen Uebernehmer, also an Landolt, zu übertragen. Der diesfällige Voranschlag beziffert sich auf 67 600 Fr. inkl. Maschinerien, Brunnen und Unvorhergesehenes, Summa ca. 5000 Fr., was in der Ausschreibung nicht enthalten ist.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentl. Arbeiten

beschließt der Regierungsrath:

1. Die Arbeiten für die Erstellung einer neuen Scheune bei der landwirthschaftlichen Schule im Strickhof werden an die Herren J. Schenkel, Unternehmer, in Wiedikon; U. Landolt, Baumeister, in Andelfingen; W. Schwarzenbach, Cementier, in Außersihl; Gebrüder Meybohm, Zimmermeister, in Hottingen; Ed. Vogt, Schlossermeister in Oberstraß; J. A. Bänninger, Spenglerei, in Riesbach; D. Wiser in Zürich; H. Brunner, Glasermeister, in Hirslanden und K. Frei, Malermeister, in Oberstraß, nach Maßgabe ihrer eingereichten Preisofferten vergeben; bezüglich der Erdarbeiten für die Straße wird die Verständigung mit der Direktion des Innern vorbehalten.

2. Mittheilung an die Direktionen des Innern und der öffentl. Arbeiten, an Letztere zur Vollziehung unter Rückschluß der Akten.