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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.4 RRB 1890/0725
TitelNordostbahn.
Datum17.04.1890
P.155

[p. 155]

A. Die Nordostbahndirektion hat dem schweiz. Eisenbahndepartement in Bern unterm 31. März folgende Projekte betr. die Bahnstrecke Winterthur–Schaffhausen zur Genehmigung vorgelegt:

1. Ersetzung des Niveau-Ueberganges bei Kilom. 43,420 Bann Klein-Andelfingen durch eine Unterführung mit 4,0 m Weite und 3,5 m lichter Höhe. Derselbe werde ziemlich häufig für Langholz aus den Kleinandelfingen Waldungen benutzt und komme es vor, daß bei dem starken Gefällswechsel die Stämme auf die Schienen aufzuliegen kommen und die Bahn sperren. Diesem Uebelstand wolle abgeholfen werden. Die Kosten sind auf 5500 Fr. berechnet und fallen zu Lasten des Baukonto.

Zugleich soll der Wärterposten No. 419, welcher diesen Niveauübergang bis jetzt besorgt hat, aufgehoben und den drei Wärtern No. 417, 418 und 419 eine größere Strecke (1900–2100 m anstatt bisher 1500 m) zugetheilt werden.

2. Der Bahnwärterposten No. 409 zwischen Winterthur und Hettlingen soll aufgehoben und dessen Strecke unter die benachbarten Wärter vertheilt werden, in der Meinung, daß die von dem aufgehobenen Posten bisher bedienten Barrieren künftig durch die Frau des Bahnwärters No. 408 zu besorgen wäre.

B. Unterm 2. April d. J. machte die Nordostbahndirektion hierorts Mittheilung und legte zugleich eine Abschrift obiger Eingabe, nebst Plandoppel für die Unterführung und für die neue Wärterstreckeneintheilung, zur Vernehmlassung vor.

C. Gemeindrath und Vorsteherschaft Kleinandelfingen sind von der Projekten Unterführung der Waldstraße in Kenntniß gesetzt worden und es hat am 8. April ein gemeinsamer Lokalaugenschein stattgefunden. Dieselben erklären sich mit dem Projekt einverstanden, für die unter dem Bahnkörper etwas eingeschnittene Durchfahrt soll aber für gehörigen Wasserabfluß gesorgt werden. Im Uebrigen scheine die Aushebung resp. Ersparung eines Wärterpostens Hauptzweck der Abänderung zu sein.

Letzteres scheint wirklich der Fall zu sein und zeigt auch die zweite Vorlage, betreffend neue Wärterstreckeneintheilung auf der Linie Winterthur–Schaffhausen, das Bestreben der Nordostbahndirektion, durch Verlängerung der Wärterstrecken bis auf 2000 m und mehr die Zahl der Posten überall zu vermindern. Im Interesse des öffentlichen Verkehrs liegt dieses Reduziren nicht und auch die Sicherheit des Bahnbetriebes muß darunter leiden. Es dürfte daher gegenüber dem schweiz. Eisenbahndepartement der Wunsch ausgesprochen werden, weitere Begehren dieser Art ohne ganz triftige Gründe abzuweisen.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten

beschließt der Regierungsrath:

1. An das schweiz. Eisenbahndepartement in Bern ist folgendes Schreiben zu richten:

„Die Direktion der schweiz. Nordostbahn in Zürich hat uns am 2. April d. J. eine Abschrift der an Sie am 31. März gemachten Eingabe, betreffend Genehmigung der projektirten Unterführung des jetzigen Niveau-Ueberganges bei Kilom. 43,420 zwischen Andelfingen und Marthalen, sowie der neuen Wärterstreckeneintheilung auf der Linie Winterthur–Schaffhausen, nebst den bezüglichen Plankopien zur Einsicht und Vernehmlassung zugestellt.

Der Gemeindrath und die Zivilvorsteherschaft der Gemeinde Kleinandelfingen, welche zunächst den Straßenübergang resp. die Unterführung für ihre dortige Waldung befahren muß, erklären sich mit der Planvorlage einverstanden, verlangen jedoch, daß die Nordostbahn für gehörigen Wasserabfluß aus der etwas eingeschnittenen Durchfahrt zu sorgen habe. Dieses Verlangen ist durchaus am Platze. Im Uebrigen haben wir gegen diesen Theil der Vorlage nichts einzuwenden.

Was dagegen die neue Wärterstreckeneintheilung anbetrifft, so können wir uns mit der immer weiter gehenden Reduktion der Zahl der Bahnwärterposten und der Verlängerung der Strecken bis über 2000 m nicht befreunden. Es liegt dies weder im Interesse der Sicherheit des Bahnbetriebes, noch des öffentlichen Straßenverkehrs, und wenn wir uns der Genehmigung auch nicht gerade widersetzen, so müssen wir doch wünschen, daß ohne besondere Gründe weitere Reduktionen nicht gestattet werden.

Wir übermitteln Ihnen nun die zwei Planvorlagen zu weiterer Behandlung und benutzen diesen Anlaß etc.“

2. Mittheilung an den Gemeindrath Kleinandelfingen und an die Direktion der öffentlichen Arbeiten unter Rückstellung der Akten.