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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.40 RRB 1926/2164
TitelWasserversorgung.
Datum05.11.1926
P.782

[p. 782] Die Betriebskommission der gewerblichen Unternehmungen Wallisellen ersucht mit Eingabe vom 24. Februar 1926 um Ausrichtung eines Beitrages an die Kosten, die der Gemeinde im Jahre 1925 aus dem Ausbau ihrer Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage erwachsen sind.

Die kantonale Brandassekuranz berichtet:

Das Wasserleitungsnetz der Gemeinde Wallisellen ist in der obern Kirchstraße, der Reservoir-, der Herrengütli-, der neuen und alten Winterthurerstraße, im Bergliweg, sowie in den Privatstraßen des Beat Benz und des Heinrich Näf erweitert worden. Die Projekte wurden von der Direktion des Innern mit Verfügungen vom 25. August/26. November 1924 und 4. Mai/2. Oktober 1925 genehmigt. Verlegt wurden im ganzen 142,8 m 180 mm und 743.3 m 125 mm Röhren, 13 neue Hydranten und 10 Schieber. Die 180 mm Leitung ersetzt teilweise eine alte Leitungsstrecke gleicher Lichtweite, die außer Betrieb gesetzt werden mußte. Der Wert der alten Leitung ist bei der Subventionierung des Ersatzstückes in Abzug zu bringen. Das Ergebnis der Hydrantenprobe befriedigt, ausgenommen in den Gemeindeteilen, die infolge ihrer Höhenlage ungünstige Druckverhältnisse aufweisen. Die Schieberzeichen fehlen noch überall. Im übrigen gibt die Beschaffenheit der neuen Einrichtungen keinen Anlaß zu Aussetzungen.

Durch Belege werden Fr. 29,954.30

Kosten ausgewiesen. Davon kommen für die Beitragsberechnung in Abzug:

1. Für Hausanschlüsse Fr. 525.30
2. für Reparaturen 52.40
3. der Wert der außer Betrieb gesetzten 180 mm Leitung 1.400.-

4. für nicht bei Neubauten verwendete

Hydranten- und Schieberplatten 2,751.80 4,729.50

Zur Berücksichtigung verbleiben Fr. 25,224.80

Wasser für gewerbliche und industrielle Zwecke wird aus den neuen Leitungen nicht abgegeben.

Wallisellen erhält 24% Beitrag.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern,

beschließt:

I. Der Gemeinde Wallisellen wird an die Kosten der Erweiterung ihrer Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage im Jahre 1925 ein Beitrag von Fr. 6,055 aus der kantonalen Brandassekuranzkasse bewilligt.

II. Der Gemeinderat ist verhalten, dafür zu sorgen, daß vor Eintritt des Winters sämtliche Schieber mit Bezeichnungstafeln versehen werden; er hat der kantonalen Brandassekuranzkanzlei bis 20. November von der Erfüllung dieser Auflage Kenntnis zu geben.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Wallisellen für sich und die Betriebskommission der gewerblichen Gemeinde-Unternehmungen, sowie an die Direktion des Innern, Abteilung Brandassekuranz.