Signatur | StAZH MM 3.41 RRB 1927/0387 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 03.03.1927 |
P. | 158 |
[p. 158] Der Bauvorstand I des Stadtrates Zürich übermittelte am 18. Februar 1927 die Pläne für die Neufestsetzung der Bau- und Niveaulinien der Grütlistraße zwischen Gabler- und Schulhausstraße. Die Vorlage wurde im städtischen und kantonalen Amtsblatt vom 18. Januar 1927 bekannt gemacht. Die Rekursfrist ist am 28. Januar 1927 abgelaufen, ohne daß beim Bezirksrat Zürich Rekurse eingingen, was einer Bescheinigung vom 3. Februar 1927 zu entnehmen ist.
Die Baudirektion berichtet:
Der Große Stadtrat Zürich hat am 1. Dezember 1926 über die Vorlage Beschluß gefaßt und diese am 5. Januar 1927 in Kraft erklärt.
Der über dem Wollishofertunnel gelegene unüberbaubare Landstreifen zwischen See- und Grütlistraße ist bereits teilweise zu einer Schmuckanlage ausgestaltet, und soll letztere bis zur Traubenstraße verlängert werden, da über dem Tunnel eine anderweitige Verwendung des Geländes nicht angängig ist. Die Nivellette der Anlage befindet sich zirka 1.8 m über dem Niveau der Seestraße. Zwischen der Schulhaus- und Sternenstraße erhält die bestehende Grütlistraße eine längs der Westseite an bestehende Gebäude angelehnte Baulinie. Die östliche Baulinie, parallel zur Seestraße, wird nur von der Trauben- bis zur Sternen-/Gablerstraße gezogen. Die Niveaulinie ist die nämliche wie für den Ausbau der Gartenanlage über dem Tunnelgebiet, welch’ letzteres, soweit Privatland in Betracht fällt, von den Baulinien nicht überschritten wird. - Bemerkungen sind keine zu machen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Abänderung und Neufestsetzung der Bau- und Niveaulinien der Grütlistraße zwischen Schulhaus- und Gabler-/Sternenstraße werden nach der Vorlage des Stadtrates Zürich mit einem Baulinienabstand von 13 m genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Plandoppels mit Genehmigungsvermerk und an die Baudirektion.