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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.41 RRB 1927/1640
TitelUniversität.
Datum25.08.1927
P.639

[p. 639] Der Inhaber der gemeinsamen Professur der Eidg. Technischen Hochschule und der Universität Zürich für Mineralogie und Petrographie, Prof. Dr. Paul Niggli, ei hielt einen ehrenvollen Ruf an die Universität Göttingen mit weitgehenden finanziellen Zusicherungen. Da es sich um eine vorzügliche Lehrkraft von internationaler Bedeutung handelt, bemühte sich der Präsident des Schweizerischen Schulrates in Verbindung mit der Erziehungsdirektion mit Erfolg, Prof. Niggli den beiden Lehranstalten zu erhalten. Dabei sicherte die Erziehungsdirektion eine jährliche Besoldungserhöhung von Fr. 1,500 zu und außerdem einen einmaligen Kredit von Fr. 5,000 zur Anschaffung von Praktikainstrumenten. Den Anträgen des Schulratspräsidenten über die Forderungen, die Prof. Niggli gegenüber der Eidg. Technischen Hochschule geltend machte, stimmte der Bundesrat bereits zu.

Der Erziehungsrat begrüßt es, daß es gelungen ist, Prof. Niggli der Universität zu erhalten. Der Gewährung eines Kredites von Fr. 5,000 hat der Erziehungsrat von sich aus in dem Sinne entsprochen, daß der Betrag den Erträgnissen des Hochschulfonds entnommen wird. Die derzeitige Universitätsbesoldung Prof. Nigglis beträgt Fr. 7,000.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion und des Erziehungsrates,

beschließt:

I. Die Jahresbesoldung des Prof. Dr. Paul Niggli, Ordinarius der phil. Fakultät II der Universität Zürich, wird mit Wirkung vom 16. Oktober 1927 an um Fr. 1,500 erhöht.

II. Mitteilung an Prof. Niggli, Rigistr. 40, Zürich 6 (im Dispositiv), das Dekanat der phil. Fakultät II (Dekan: Prof. Dr. Joh. Strohl, Wytellikerstr. 12, Zollikon), das Rektorat und den Kassier der Universität, sowie an die Erziehungsdirektion.