Signatur | StAZH MM 3.42 RRB 1928/0601 |
Titel | Quartierplan. |
Datum | 29.03.1928 |
P. | 247 |
[p. 247] Der Stadtrat Zürich berichtete am 17. März 1928, daß er mit Beschluß vom 8. Februar 1928 den Quartierplan Nr. 297 des Landes zwischen Acker-, Limmat-, Langstraße und Sihlquai, sowie den Bau- und Niveaulinien der Ausstellungsstraße und der Verlegung des Industriegeleises festgesetzt habe. Eine Ergänzung der Vorlage über die Zuteilung des aufzuhebenden öffentlichen Grundes von Strecken der Lang- und Ausstellungsstraße wurde Vorbehalten. Die Bekanntmachung erfolgte im kantonalen und städtischen Amtsblatte vom 21. Februar 1928. Gemäß beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 6. März sind keine Rekurse eingegangen.
Die Baudirektion berichtet:
Die im Zusammenhang mit dem Bau der Kornhausbrücke erfolgende Festsetzung des Quartierplanes besteht in der Aufstellung von Bau- und Niveaulinien längs der bestehenden Ausstellungsstraße und deren Abdrehung in die Limmatstraße. Außerdem soll zu gegebener Zeit das Industriegeleise aus dem untersten Teil der Langstraße vor den Liegenschaften Sponagel (Kataster-Nr. 2394) und Salmenbräu Rheinfelden (Kataster-Nr. 2285) entfernt und in den untersten Teil der Ackerstraße eingelegt werden. Sämtliche Kosten für den Bau der Abdrehung der Ausstellungsstraße, die Verlegung des Industriegeleises und die Aufstellung des Quartierplanes hat die Stadt Zürich zu eigenen Lasten übernommen. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Verlegung des Industriegeleises wird zurzeit nicht festgesetzt. Auch die Herstellung der Verbindung zwischen Ausstellungs- und Limmatstraße nordwestlich von Kataster-Nr. 2286, welche der Stadtgemeinde Zürich gehört, bleibt einer späteren Zeit Vorbehalten, wenn über die Verwendung dieser Liegenschaft Abklärung erfolgt ist.
Bemerkungen sind keine zu machen.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Nach der Vorlage des Stadtrates Zürich wird der Festsetzung des Quartierplanes Nr. 297 des Landes zwischen Acker-, Limmat-, Langstraße und Sihlquai, sowie den Bauend Niveaulinien der Ausstellungsstraße und der Verlegung des Industriegeleises in den untersten Teil der Ackerstraße die Genehmigung erteilt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückgabe eines Plandoppels und an die Baudirektion.