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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.43 RRB 1929/0464
TitelGemeindefinanzen.
Datum12.03.1929
P.213

[p. 213]

[Präsidialverfügung]

Der Gemeinderat Affoltern b. Zch. hat in seiner Sitzung vom 7. März 1929 in Anwendung des Kreissehreibens der Volkswirtschaftsdirektion vom 5. März 1929 beschlossen, denjenigen Arbeitslosen, die über 30 Tage arbeitslos waren, einmalige Zulagen zu verabfolgen im Betrage von Fr. 30 bezw. Fr. 40 für solche mit größeren Familien.

Mit Eingabe vom 8. März 1929 ersucht der Gemeinderat Affoltern b. Zch. den Regierungsrat um Genehmigung dieses Beschlusses, da im Voranschlag 1929 hiefür kein Posten vorgesehen ist. Nach Angabe des Gemeinderates Affoltern b. Zch. kommen 7 Versicherte und vermutlich 3 - 4 Nichtversicherte in Frage. Die auszurichtende Zulage wird vermutlich eine Ausgabe von Fr. 300 erfordern.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Der vom Gemeinderat Affoltern b. Zch. beschlossene Nachtragskredit pro 1929 von rund Fr. 300 für einmalige Winterzulagen an die Arbeitslosen wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Affoltern b. Zch., an den Bezirksrat Dielsdorf, sowie an die Direktionen der Volkswirtschaft und des Innern.