Signatur | StAZH MM 3.43 RRB 1929/0489 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 14.03.1929 |
P. | 222 |
[p. 222] Mit Eingabe vom 26. Februar 1929 sandte der Gemeinderat Dübendorf die Bau- und Niveaulinienpläne folgender Straßen zur Genehmigung ein:
1. Glärnischstraße zwischen Oskar-Biderstraße und der Usterstraße;
2. Säntisstraße von der Wangener- bis zur Bettlistraße;
3. Bachtelstraße von der Wangener- bis zur Oskar-Biderstraße.
Die öffentliche Planauflage erfolgte laut Publikationen im Amtsblatt Nrn. 5 und 6 für die Säntis- und Bachtelstraße in der Zeit vom 14.-30. Januar und für die Glärnischstraße vom 16. Januar bis 2. Februar 1929.
Am 25. Februar 1929 bestätigt der Bezirksrat Uster, daß keine Rekurse gegen diese Pläne eingereicht worden sind.
Die Baudirektion berichtet:
1. Von diesen 3 Straßenzügen ist im genehmigten Bebauungsplan nur die Säntisstraße vorgesehen. Sie zweigt von der Wangenerstraße oberhalb des Fliegerdenkmals ab, führt rund 200 m südlich des Aufnahmsgebäudes über die S. B. B. und mündet dann in die Bettlistraße ein; später soll sie weitergeführt werden über die Glatt bis zur Straße Uster-Dübendorf beim alten Schulhaus. Für die Genehmigung fällt diesmal nur die Strecke von der Wangenerstraße bis zur Bahn in Betracht. Zunächst ist bei der Abzweigung von der Wangenerstraße ein größerer Aufstellplatz vorgesehen; in dessen südlicher Ecke zweigt die Säntisstraße dann ab. Auf dem Teilstück bis zur Überlandstraße (P) ist ein Baulinienabstand von 18 m und zwar 6 m Fahrbahn, 2,50 m einseitiges Trottoir und 3,50 m bezw. 6 m Vorgarten vorgesehen; dagegen ist nichts einzuwenden; es sollten aber die Ecken der Baublöcke bei der Straßenkreuzung mit der Bachtelstraße, zur Wahrung der Übersichtlichkeit, noch etwas mehr zurückgesetzt werden. 12 m vor der Überlandstraße P erweitert sich der Baulinienabstand von 18 m auf 30 m und behält dieses Maß auch bei zwischen Überlandstraße und S. B. B. Die Niveaulinie ist in der Hauptsache durch bestehende Straßen und die Höhe der Bahnüberführung gegeben; sie beginnt mit 0,4% bei der Wangenerstraße und steigt dann auf maximal 5,6% zwischen der Straße P und der Überfahrtsbrücke.
2. Die Bachtelstraße ist eine neu projektierte Straße zwischen der Überlandstraße P und dem Gebiet des Flugplatzes. Sie verbindet die Wangenerstraße mit der Oskar-Biderstraße, läuft annähernd parallel zur Straße P und teilt das Gebiet bis zum Flugfeld in zwei ungefähr gleiche Baublöcke von 70 - 80 m Tiefe. Der Bauabstand beträgt 17 m und verteilt sich auf beide Seiten der Straßenachse gleichmäßig. Die Niveaulinie beginnt an der Wangenerstraße mit einer 70 m langen Horizontalen, steigt dann mit 3,05% und 0,48%, um gegen die Oskar-Biderstraße wieder mit 2,42% und 0,19% zu fallen. Bau- und Niveaulinien können genehmigt werden.
3. Die Glärnischstraße liegt auf der Westseite der Bahnlinie, beim Feldhof. Die Vorlage umfaßt das Teilstück von der Oskar-Biderstraße bis zur Straße Dübendorf-Uster (Straße I. Klasse, Nr. 2). Die Fortsetzung nach Norden führt zum Bahnhof; auf dieser letztern Strecke wurden die Baulinien schon genehmigt mit Regierungsratsbeschluß Nr. 252 vom 29. Januar 1925. Der Baulinienabstand ist zu 18 in festgesetzt, d. h. 2 m mehr als auf der nördlichen Strecke gegen den Bahnhof. Die Niveaulinie beginnt an der Oskar-Biderstraße mit einem Gefälle von 1,3%, das dann gegen die Usterstraße zu auf 0,1% ausläuft. Auch hier ist nichts gegen die Vorlage einzuwenden; das fragliche Straßenstück ist nur 170 m lang.
Auf Antrag der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die vom Gemeinderat Dübendorf eingereichte Vorlage für die Bau- und Niveaulinien an folgenden Straßenzügen:
1. Säntisstraße zwischen Wangenerstraße und den Schweizerischen Bundesbahnen;
2. Bachtelstraße von der Wangenerstraße bis zur Oskar-Biderstraße;
3. Glärnischstraße von der Oskar-Biderstraße bis zur Usterstraße
wird genehmigt.
II. Der Gemeinderat Dübendorf wird eingeladen, diese Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Dübendorf unter Rücksendung je eines Exemplares der genehmigten Pläne und an die Baudirektion.