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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.43 RRB 1929/0490
TitelBaulinien.
Datum14.03.1929
P.223

[p. 223] Mit Protokollauszug vom 27. Februar 1929 stellt der Gemeinderat Wetzikon das Gesuch um Genehmigung der im Doppel beigelegten Bau- und Niveaulinienpläne der Straße I. Klasse Kempten-Pfäffikon (Q) vom «Ochsen» Kempten an bis zur Gemeindegrenze Pfäffikon, das ist auf eine Länge von 791 m.

Die öffentliche Planauflage erfolgte laut Publikation im Amtsblatt Nr. 10 in der Zeit vom 1.-15. Februar 1929. Gemäß beigelegtem Attest der Bezirksratskanzlei Hinwil vom 20. Februar 1929 sind gegen dieselben keine Einsprachen erhoben worden.

Die Baudirektion berichtet:

Entsprechend der Tendenz der Baudirektion, an den Hauptverkehrsstraßen möglichst große Bauabstände festzulegen, haben hier die Baulinien einen Abstand von 30 m erhalten, der auf beide Straßenseiten symmetrisch verteilt ist; es dürfte das voraussichtlich für absehbare Zeit genügen.

Die Niveaulinie entspricht fast genau der heutigen Nivellette; in der Hauptsache schwankt sie zwischen wenigen ‰. Einzig zwischen dem Kemptnerbach und der Straße I. Klasse Wetzikon-Bäretswil ist eine Neigung von 3,7%.

Die Vorlage kann genehmigt werden.

Auf Antrag der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die vom Gemeinderat Wetzikon eingereichten Bau- und Niveaulinienpläne an der Kempttalstraße (Q) zwischen der Gemeindegrenze Pfäffikon-Wetzikon und der Straße I. Klasse Wetzikon-Bäretswil werden genehmigt.

II. Der Gemeinderat Wetzikon wird eingeladen, diese Genehmigung öffentlich bekannt werden zu lassen.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Wetzikon unter Rücksendung je eines Exemplares der genehmigten Pläne und an die Baudirektion.