Signatur | StAZH MM 3.43 RRB 1929/0496 |
Titel | Auslieferung. |
Datum | 15.03.1929 |
P. | 225 |
[p. 225]
[Präsidialverfügung]
Nach Einsicht eines Antrages der Justizdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Auslieferung des Gottlieb Ackeret, von Winterthur, geboren am 21. April 1889, Kaufmann, wohnhaft Frauenfelderstraße 27. in Oberwinterthur, wegen der ihm vom Untersuchungsrichteramt des Bezirkes St. Gallen zur Last gelegten widernatürlichen Unzucht (Päderastie, begangen am 29./30. Januar 1929 in St. Gallen mit dem gegenwärtig daselbst verhafteten Andreas Vetsch, von Grabs, geboren 1902, wird grundsätzlich bewilligt und ist zu vollziehen, falls der Angeschuldigte Ackeret den in dieser Angelegenheit an ihn ergehenden Vorladungen der st. gallischen Untersuchungs-, Anklage-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden ohne rechtmäßige Entschuldigungsgründe nicht freiwillig Folge leisten sollte.
II. Mitteilung an: a) Die Justizdirektion zur Eröffnung an Gottlieb Ackeret und zum eventuellen Vollzug der Auslieferung;
b) den Regierungsrat des Kantons St. Gallen durch Zuschrift;
c) die Staatsanwaltschaft.