Signatur | StAZH MM 3.43 RRB 1929/1011 |
Titel | Pfarrer (Ruhegehalt). |
Datum | 24.05.1929 |
P. | 433 |
[p. 433] Pfarrer Heinrich Spühler, in Pfäffikon (Zürich), der auf Ende August 1929 seinen Rücktritt erklärt hat, kommt mit Zuschrift vom 24. April 1929 unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses um Gewährung eines Ruhegehaltes ein.
Heinrich Spühler, von Zürich, geboren am 19. Juni 1879, ordiniert am 29. Oktober 1899, übernahm im Februar 1900 ein Vikariat in Eglisau, wo er im Jahre 1902 zum Pfarrer gewählt wurde. Von dort kam er im Frühjahr 1914 nach Pfäffikon (Zürich), wo er heute noch amtet.
Nun sieht er sich durch Gesundheitsrücksichten auf Ende August 1929 zum Rücktritt genötigt. Nach dem ärztlichen Zeugnis ist es nicht ausgeschlossen, daß er später wieder in den Kirchendienst treten kann. Für die Bemessung des Ruhegehaltes fallen außer den 29 Dienstjahren, die er im Kanton Zürich verbracht hat, in Betracht seine Vermögens- und Familienverhältnisse (zwei Söhne, deren Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist).
Der Kirchenrat beschließt:
I. Pfarrer Heinrich Spühler wird vom 1. September 1929 an ein Ruhegehalt von Fr. 4,500 bewilligt.
II. Dieser Beschluß wird der Genehmigung des Regierungsrates unterstellt.
Der Regierungsrat,
nach Einsicht eines Antrages des Kirchenrates und der Direktion des Innern,
beschließt:
I. Vorstehender Antrag wird genehmigt.
II. Mitteilung an Pfarrer H. Spühler, in Pfäffikon (im Dispositiv), an den Kirchenrat, sowie an die Direktionen des Innern und der Finanzen.